15-km-Regel im Landkreis Ebersberg

Corona Virus

Seit heute (12.01.2020) gilt nun auch im Landkreis Ebersberg die sogenannte 15-km-Regel gemäß der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021.
Im Landkreis ist die Regelung in der Nacht zum 12.01,2020 um 0 Uhr mit der Nennung der Sieben-Tages-Inzidenz von 207,5 am RKI-Dashboard in Kraft getreten. Die Bürger des Landkreis Ebersberg dürfen sich für touristische Tagesausflüge nun nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen.
Erst wenn der Landkreis sieben Tage in Folge unter einer Inzidenz von 200 bleibt, wird diese Regelung wieder aufgehoben.

Lesen Sie dazu auch den SZ-Artikel “Was bedeuten 15 Kilometer?”

Corona Balkendiagramm Landkreis Ebersberg

Quelle: Landkreis Ebersberg

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