Auflagen für kontaktfreie Individualsportarten

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Die Gemeindeverwaltung meldet:

Ab 11.05.2020: Auflagen für kontaktfreie Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich sowie für die Nutzung der Sportflächen im Freien

Der Trainingsbetrieb von kontaktfreien Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich (Tennis, Stockschießen, Skaterbahn, etc.) an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen kann ab Montag, den 11. Mai unter Einhaltung folgender Voraussetzungen aufgenommen werden:

Der Trainingsbetrieb von kontaktfreien Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich (Tennis, Stockschießen, Skaterbahn, etc.) an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen kann unter Einhaltung folgender Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • -Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 m zwischen zwei Personen,
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu maximal 5 Personen,
  •  kontaktfreie Durchführung,
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei
    gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen, keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die  jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
  • keine besondere Gefährdung von Risikogruppen durch die  Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer

Quelle: 4. BAyIfSMV vom 05.05.2020, gültig ab 11.05.2020.
Die Vorgaben werden laufend aktualisiert und können gesetzlichen Änderungen unterliegen.

Die Beachvolleyballplätze der Gemeinde bleiben weiterhin gesperrt, da hier kein Spiel ohne Kontakt am Ball oder Mitspielern möglich ist.

Wir bitten Sie, die Auflagen einzuhalten, da die Sportanlagen sonst wieder gesperrt werden müssen.

Beispiele für häufig gestellte Anfragen an das Staatsministerium:

Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Fußball spielen (oder andere Mannschaftssportarten)?

Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet.

Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

Dürfen wir im Verein einzeln an Basketballkörben trainieren?

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung ist grundsätzlich untersagt.
Sollten Sie aber im Freien ein kontaktloses Training an den Basketballkörben und mit einer Gruppe von insgesamt höchstens 5 Personen organisieren, ist ein Training möglich.
Achten Sie bei einem solchen Training auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.

Dürfen wir auf öffentlichen Bolzplätzen, an Basketballkörben, auf Skateboardanlagen trainieren?

Ja. Das ist erlaubt, das Training muss kontaktlos im Freien erfolgen mit insgesamt höchstens 5 Personen.
Auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist zu achten!

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