Baumärkte, Musikschulen und Kosmetikstudios dürfen öffnen

Endlich!
Wie Staatskanzleichef Herrmann nach einer Kabinettssitzung sagte, dürfen ab 1. März im gesamten Freistaat neben Gartencentern, Gärtnereien und Blumenläden auch Baumschulen und Baumärkte wieder öffnen. Erlaubt werde auch wieder Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inidenz unter 100 liegt, wird laut Herrmann ebenfalls ab Montag in Musikschulen Einzelunterricht wieder ermöglicht.

Ist möglicherweise ein Bild von Text „Corona-Strategie Bayern Stand 23.2.2021 bayern.de Nächste Schritte zum 1. März ÖFFNUNG VON: Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkten Dienstleistungsbetrieben zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) Musikschulen für Einzelunterricht in Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz unter 100“

Quelle: BR24.de

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