Bayerische Corona-Strategie: Maßnahmen und Regeln nach der “Corona-Ampel”

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Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettsitzung vom 15. Oktober 2020 insbesondere folgende Maßnahmen beschlossen:

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz bis 35:

Es bleibt bei den bisherigen allgemeinen Regelungen der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 35 folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
Maßnahmen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 50:

In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz über 50 zusätzlich folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

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Quelle: Bayerisches Staatsministerium

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