Bundes-Notbremse ab Samstag, den 23. April

Notbremse

Nachdem der Bundesrat vor ein paar Tagen das Infektionsschutz-Gesetz geändert hatte, gilt nun ab Samstag, den 24.04.2021 die sogenannte “Bundesnotbremse”

In Bayern gelten allerdings noch strengere Corona-Regeln als im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen.

Die Regeln im Einzelnen:

  • Spaziergänge und Joggingrunden sind in Bayern nur bis 22 Uhr erlaubt. Mit dem Hund joggen oder sich um hilfsbedürftige Menschen zu kümmern bleibt allerdings auch nach 22 Uhr erlaubt. Auch bei medizinischen Notfällen und aus beruflichen “oder ähnlich gewichtigen Gründen” ist das Verlassen des Hauses erlaubt.
  • Schulunterricht findet ab Inzidenz von 100 nur als Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind nur Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen.
  • FFP2-Maskenpflicht gilt in Bayern weiterhin im ÖPNV, in Läden sowie Kirchen, in Synagogen und Moscheen, im Einzelhandel Supermärkten, Buchhandel und Gartencentern. Eine OP-Maske reicht weiterhin nicht aus.
  • In Bayern dürfen in Blumenläden oder Buchhandlungen über dem Inzidenzwert von 100 nur per Click and Meet plus negativem Test Kunden empfangen, ab einem Inzidenzwert von 150 darf Ware nur nach dem System “Click and Collect”-Verfahren vorbestellt und abgeholt werden.
  • Friseurbesuche sind nur noch mit einem maximal 24 Stunden alten negativen Test möglich. Gleiches gilt für andere erlaubte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Fußpflege.

Quelle: Bayerisches Gesundheitsministerium

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