Bundestagswahl 2025: So funktioniert die Briefwahl

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht bevor, und immer mehr Wählerinnen und Wähler nutzen die Möglichkeit der Briefwahl. Damit können Stimmen flexibel abgegeben werden – egal ob von zu Hause oder aus dem Urlaub.
Bundestagswahl 2025: So funktioniert die Briefwahl

Aufgrund der kürzeren Vorbereitungszeit sollten Interessierte frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Briefwahl beantragen – so geht’s

Die Briefwahlunterlagen werden nicht automatisch verschickt, sondern müssen bei der Gemeinde beantragt werden. Dies ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Per Wahlbenachrichtigung: Das Formular auf der Rückseite ausfüllen und per Post senden oder persönlich abgeben.
  • Online: Viele Gemeinden bieten ein digitales Antragsformular an.
  • Formlos per Brief oder E-Mail: Dabei müssen Name, Geburtsdatum und vollständige Adresse angegeben werden.

Die Frist für den Antrag endet am 21. Februar um 15:00 Uhr. In Krankheitsfällen ist ein Antrag sogar am Wahltag selbst möglich – bis 15:00 Uhr mit Attest.

Wichtige Fristen und Versand der Unterlagen

  • Ab 13. Januar: Versand der Wahlbenachrichtigungen
  • Ab 30. Januar: Feststehen der Wahlvorschläge
  • Ab 10. Februar: Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden

Wer eine Woche vor der Wahl noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich umgehend bei der Gemeinde melden.

Briefwahl im Ausland und Fristen für den Versand

Auch im Ausland kann per Briefwahl gewählt werden. Dabei ist auf eine rechtzeitige Rücksendung zu achten, da der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen muss.

Innerhalb Deutschlands wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens am 20. Februar abzusenden. In dringenden Fällen kann der Wahlbrief auch persönlich bei der Gemeinde abgegeben werden.

Was enthalten die Briefwahlunterlagen?

Die Unterlagen bestehen aus:

  • Einem Merkblatt mit Anleitungen
  • Dem Wahlschein
  • Dem Stimmzettel
  • Einem Umschlag für den Stimmzettel
  • Einem roten Rücksendeumschlag (im Inland portofrei)

Der Stimmzettel muss unbeobachtet ausgefüllt und in den vorgesehenen Umschlag gesteckt werden, bevor er im roten Umschlag zurückgesendet wird.

Wahlunterlagen persönlich abholen oder direkt wählen

Wer seine Unterlagen direkt bei der Gemeinde abholt, kann auch gleich vor Ort wählen. Die Gemeinde verwahrt die Stimmzettel dann bis zum Wahltag.

Wählen in einem anderen Wahllokal

Mit einem Wahlschein ist es möglich, in einem anderen Wahllokal innerhalb des eigenen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu wählen. Ein Wechsel in einen anderen Landkreis ist nicht möglich.

Weitere Informationen und Online-Beantragung

Hier sind die Links zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen in den umliegenden Gemeinden (klicken Sie auf den Namen zum Anmeldeportal zu kommen):

Wer Fragen zur Briefwahl hat, sollte sich frühzeitig an seine Gemeinde wenden, um eine reibungslose Teilnahme an der Bundestagswahl sicherzustellen.

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

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