Bundestagswahl: Briefwahlunterlagen ab 6. Februar 2025 verfügbar

Das Wahlamt der Gemeinde Grasbrunn informiert, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 am 6. Februar 2025 beginnen.
Bundestagswahl: Briefwahlunterlagen ab 6. Februar 2025 verfügbar

Aufgrund der verkürzten Vorlaufzeit kann es bei der persönlichen Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus zu Wartezeiten kommen. Die Gemeinde Grasbrunn bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und empfehlen, etwas Zeit einzuplanen. Um die Abholung zu erleichtern, werden die allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses ab dem 10. Februar 2025 erweitert:

  • Montag bis Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
  • Montag: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 – 15:00 Uhr
  • Zusätzlich am Freitag, 21. Februar: 8:00 – 15:00 Uhr

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:

  • Online: Nutzen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Per Post: Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diese zurück.
  • Persönlich: Ab dem 6. Februar 2025 im Rathaus zu den oben genannten Öffnungszeiten.

Aufgrund möglicher Verzögerungen im Postversand rät das Wahlamt dazu, ab dem 17. Februar die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich abzuholen.

Falls Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen möchten, muss die auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vorgesehene Vollmacht vollständig ausgefüllt sein. Ohne diese kann die Ausgabe an eine beauftragte Person nicht erfolgen.

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis Samstag, den 22. Februar 2025, um 11:30 Uhr nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt. Bis 12:00 Uhr können verlorene Unterlagen noch einmal ausgestellt werden. Diese Frist ist verbindlich.

Bitte senden Sie Ihren Wahlbrief möglichst frühzeitig an die Gemeinde Grasbrunn zurück. Die Deutsche Post empfiehlt, den Wahlbrief spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten einzuwerfen oder in einer Postfiliale abzugeben. Eine frühzeitige Rücksendung stellt sicher, dass Ihre Stimme gezählt werden kann.

Bei weiteren Fragen können Sie telefonisch unter 089 461002-0 oder per E-Mail Kontakt zum Wahlamt aufnehmen.

Beitragsbild: Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

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