Corona-Regeln in Bayern ab 12. April 2021

Covid-19 Selbsttest

Ab heute gilt in Bayerns Schulen Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis.
Das gilt für alle bayerischen Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal.

Die Testpflicht war bisher nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche geplant. Ab heute müssen alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche direkt in der Schule einen PCR-Schnelltest oder einen Selbsttest in der Schule machen.

Die Verwendung von Selbsttests zu Hause ist untersagt. Wenn Eltern ihre Kinder mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken wollen, müssen sie vorher in ein Testzentrum oder in die Apotheke gehen. Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht.

Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 50 liegt, gilt für alle Grundschüler Präsenzunterricht und für ältere Schüler Wechselunterricht. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind alle Schüler im Wechselunterricht.
Distanzunterricht findet statt, sobald in der jeweiligen Region die Inzidenz über 100 liegt. Ausgenommen hiervon sind die Jahrgangsstufen 4 an Grundschulen, 11 an Gymnasien und Fachoberschulen, sowie die Abschlussklassen.

Im Landkreis München liegt die heutige Inzidenz bei 100,6 im Landkreis Ebersberg bei 86.

Im Einzelhandel gibt es ab heute ebenfalls Änderungen.
Drogeriemärkte, Apotheken und Lebensmittelläden bleiben unabhängig vom Inzidenzwert weiterhin geöffnet.
Gärtnereien, Blumenläden, Buchhandlungen  müssen sich an die Regeln aller anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs anpassen. Auch für Schuhläden gelten wieder die vereinheitlichten Regelungen. Das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort entscheidet, ob die genannten Geschäfte öffnen dürfen.

Liegt der Inzidenzwert in der jeweiligen Region unter 50, ist es allen Geschäften erlaubt zu öffnen.

Auch für Baumärkte gelten ab heute neue Regeln. So ist z.B. ein Besuch des Hagebaummarkts in Haar nur über vorherige Online-Anmeldung möglich. Bei einer Inzidenz über 100 ist außerdem ein negativer Corona-Test für den Einlass nötig.

“Click & Meet”- Angebote sind ab dem 12. April auch bei Werten zwischen 100 und 200 erlaubt. Bedingung hierfür ist aber ein aktueller negativer Corona-Test. Dann muss aber ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden.
Wenn die Inzidenz den Wert von 200 übersteigt, ist nur “Click & Collect” erlaubt.

Beitragsbild von Thorsten Frenzel auf Pixabay

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