Die MVV-Landkreis Flat

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Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.

Sie bekommen eine Erstattung, wenn…

  1. Sie mindestens seit einem Jahr Ihren Erstwohnsitz im Landkreis München haben
    Ihr MVV-Jahresabonnement durchgängig gelaufen ist
  2. Sie eines der folgenden MVV-Jahresabonnements (Zeitkarten) besitzen:
    IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6
  3. Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.

Wann können Sie den Antrag stellen?

Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
Anträge für 2020 können Sie ab sofort stellen. Die Rückerstattung und Auszahlung startet voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik “Verwandte Themen”.

Erforderliche Unterlagen

  1. Bescheinigung zu Ihrem MVV-Jahresabonnement
    Dazu können Sie aus den folgenden Optionen wählen:

    • Option 1: Jahresbescheinigung des MVV
      Die Jahresbescheinigung des MVV ist ein Nachweis, der belegt, das Sie Ihr Jahresabo das ganze Jahr bezahlt haben.
      MVG Kunden erhalten diese Bescheinigung beim MVG Aboservice https://www.mvg.de/kundenportal/abo.html (telefonisch unter der 0800 344 22 66 11) der persönlich bei den MVG Kundencentern. Kunden, die ein Jahresabo bei der Bahn haben, können diese Bescheinigung problemlos online herunterladen.
    • Option 2: MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendung des IsarCard Abo`s
      Bei übertragbaren Abonnements verwenden Sie bitte die letzten beiden Wertmarken (z.B. November und Dezember oder Dezember und Januar).
      Bei nicht übertragbaren Abonnements verwenden Sie Ihre MVV-Jahreswertmarke.
  2. eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (mit aktueller Meldeanschrift)

Da im 1. Quartal 2021 voraussichtlich sehr viele Anträge gestellt werden, wird die Prüfung der Anträge und die Auszahlung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihren Antrag auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr einreichen.
Die Servicestelle für die Bezuschussung der MVV-Jahresabos ist derzeit noch im Aufbau. Die wichtigsten Informationen finden Sie inzwischen auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat unter der Rubrik “Verwandte Themen”.

Online beantragen über unseren Online-Formularassistenten

  1. Sie müssen sich für diesen Online-Antrag nicht registrieren.
  2. Unser Ausfüllassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags.
  3. Bitte beachten Sie, dass die Dateien, die Sie anhängen müssen, nicht größer als 2 MB pro Datei sind. Verwenden Sie bitte vorrangig die Formate pdf, jpg, jpeg, png, bmp oder tif. Bitte senden Sie uns keine Dateien im heic oder heif-Format.
  4. Sie bekommen eine eindeutige Auftragsnummer, beginnend mit “muci-“. Diese steht auf Ihrem Belegexemplar links unten.
  5. Bei Rückfragen geben Sie bitte immer diese Auftragsnummer mit an.

Zum Online-Antrag bitte hier klicken:  https://service.landkreis-muenchen.de/muci/go/a/28

Bitte beachten Sie die Einschränkung, dass die Dateien nicht größer als 2 MB (pro Datei) sein dürfen. Bekommen Sie eine entsprechende Meldung beim Absenden des Antrags, reduzieren Sie bitte die Größe der angehängten Bilder. Danke.

Hier können sie den Antrag zur nachträglichen Bezuschussung als PDF laden.

Der freiwillige Zuschuss ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133.

Quelle: Landratsamt München und MVV München

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