Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick

Corona Virus

In der gestrigen Bund-Länder-Runde wurde beschlossen, den Lockdown in Deutschland bis zum 28. März zu verlängern.
Gleichzeitig tritt ein Stufenplan für Lockerungen in Kräften und die Impf- und Testtaktik wird forciert. Als maßgeblich für die Frage, ob und wann Lockerungen möglich sein sollen, bezeichnet der Bund-Länder-Kompromiss die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens, gemessen anhand der Inzidenzwerte 50 und 100.

Viele empfinden die neuen Regeln als sehr unübersichtlich und kompliziert. Wir versuchen hier ein
einen Überblick über die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern zu geben.

Viele empfinden die neuen Regeln als sehr unübersichtlich und kompliziert. Wir versuchen hier ein

einen Überblick über die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern zu geben.

  • Kontakte
    Ab 8. März dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
    In Regionen mit weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohnern können Kontakte  auf drei Haushalte mit maximal zehn Personen erweitert werden.
    Wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt, werden die Kontakte wieder auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.
  • Geschäfte
    Nachdem seit dem 1. März bereits wieder Friseure, Baumärkte und Gartencenter öffnen dürften, können ab 8. März auch wieder Buchläden, Blumenläden und Fahr- und Flugschulen unter Hygieneauflagen und Kundenzahlbegrenzungen bundesweit ihre Türen wieder öffnen.
  • Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten
    Abhängig vom Infektionsverlauf werden weitere Öffnungsschritte beschlossen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt.
    Im Einzelhandel werden nur Terminshopping-Angebote erlaubt (Click and Collect). Kunden müssten vorher einen Termin buchen. Ähnliches gilt für Museen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100 steigt, greift die Notbremse mit einer Rückkehr zu den Lockdown-Regeln.
  • Schulen
    Ab 15. März gilt an den Schulen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen der Grundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterricht bzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“
    Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
    Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
    Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.
  • Sport
    Ab 8. März wird bei Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 kontaktfreier Sport im Außenbereich wieder erlaubt.
    Ab 22. März wird bei einer Inzidenz unter 50 auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen
    In Kinderbetreuungseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.
  • Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser und Kinos
    Wenn sich ab 22. März die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region nicht verschlechtert hat, dürfen diese Betriebe öffnen.
  • Homeoffice
    Der Appell zum Homeoffice gilt weiter. Die Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, Homeoffice zuzulassen, wenn es die Tätigkeit erlaubt, soll bis zum 30. April verlängert werden.
  • Finanzielle Hilfe
    Die Bundesregierung hat schon Mitte Februar Härtefallfonds in Aussicht gestellt. Diese sollen nun endlich kommen. Von dem Zuschuss sollen Unternehmer wie etwa Schausteller profitieren, die die Antragsbedingungen bisheriger Hilfen nicht erfüllen können. Details werden kommende Woche bekannt gegeben. Ursprünglich war von einem Volumen von zwei Milliarden Euro die Rede. Auch für Krankenhäuser sollen mehr Geld bekommen. Sie erhalten auch für 2021 einen Ausgleich für coronabedingte Erlöseinbußen. Abhängig von der Entwicklung bei den Schulöffnungen soll über “weitere Kinderkrankengeldtage” entschieden werden.
  • Einreisequarantäne
    Die Einreisequarantäneverordnung wird bis einschließlich 28. März 2021 verlängert. Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten beträgt die Quarantänedauer künftig 14 Tage (statt bisher nur 10 Tage). Außerdem kann Die Quarantäne nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.
    Die  Quarantäneausnahmen für die Einreise aus Virusvariantengebieten (v. a. für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler) bleiben unverändert.
    Die Bürger bleiben weiter aufgerufen, “auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten”.
  • Sozialkontakte in Alten- und Pflegeheimen
    Wegen der deutlich fortgeschrittenen Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte (Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet.  Dabei sollen weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umgesetzt werden.
  • Kontaktnachverfolgung – jetzt auch elektronisch
    Es wird aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form (z.B. mittels einer App wie Hello Q!) erfolgen kann. Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.
  • Kostenlose Schnelltests
    Alle Bürgerinnen und Bürger sollen künftig Anspruch auf regelmäßige Schnelltests haben. Dem Beschluss zufolge sollen Personal und Kinder in Kitas und Schulen mindestens einmal pro Woche getestet werden, wenn sie vor Ort sind. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice sind, wobei hier die Unternehmen die Kosten tragen sollen. Darüber hinaus soll jeder Bürger sich einmal pro Woche in dafür eingerichteten oder zugelassenen Stellen testen lassen können. werden. Die Kosten für den einen Test pro Woche trägt ab kommender Woche der Bund.
  • Impfungen
    Ab spätestens April sollen auch Haus- und Fachärzte Corona-Impfungen vornehmen. Die Impfzentren sollen aber weiter bestehen bleiben und dem Beschluss zufolge auch die Priorisierung bei den Impfungen weiter einhalten. Auch die Praxen sollen sich daran orientieren, den Ärzten ist aber mehr Flexibilität erlaubt.

Über Öffnungen in den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll in der nächsten Runde am 22. März beraten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

BR24 hat eine dazu auch eine sehr gute Infografik erstellt, die auch ein wenig mehr Überblick verschaffen soll.

BR24 - Corona Regeln

Quellen: Bayerische StaatsregierungBR24

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