Einschränkungen in der Kinderbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Kindergarten Spielmatte

Die Gemeindeverwaltung informiert über Einschränkungen in der Kinderbetreuung ab dem 11.01.2021

Liebe Eltern,

da der Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde, hat der Bayerische Ministerrat am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten. Zulässig bleibt jedoch die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen:

Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht
Bitte nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

Alternative zur Notbetreuung

Abweichend davon, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind, ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Der Regierung ist bewusst, dass sie Eltern viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Um sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen, bedarf es noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft

Quelle: Gemeinde Grasbrunn

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