Das grüne Papier bekommt Konkurrenz: Seit dem 1. Oktober 2026 kann das Führungszeugnis für Privatpersonen auf Wunsch auch in digitaler Form ausgestellt werden. Statt eines Briefs mit dem bekannten Dokument landet die neue Variante als PDF im BundID-Postfach der antragstellenden Person.
Das Führungszeugnis – umgangssprachlich häufig noch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt – gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Die Angaben stammen aus dem Bundeszentralregister. Benötigt wird das Dokument beispielsweise bei einer neuen Arbeitsstelle, für bestimmte behördliche Genehmigungen oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen. Ein Führungszeugnis kann grundsätzlich ab dem 14. Geburtstag beantragt werden.
Wer die digitale Variante nutzen möchte, muss den Antrag direkt über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz nativ ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte sowie ein geeignetes Smartphone zum Auslesen des Dokuments benötigt. Für die Online-Beantragung ist außerdem die Authentifizierung über die Ausweisfunktion und die entsprechende App erforderlich. Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Das BundID-Konto kann bei Bedarf im Zuge des Verfahrens eingerichtet werden. Nach Angaben des Bundesamts für Justiz soll die digitale Variante im Regelfall innerhalb weniger Stunden bereitstehen. Bei bestimmten Fällen, etwa Europäischen Führungszeugnissen oder wenn zusätzliche Prüfungen erforderlich sind, kann die Bearbeitung länger dauern.
Optisch unterscheidet sich das digitale Dokument deutlich von seinem analogen Vorgänger: Statt des grünen Spezialpapiers erscheint das PDF auf weißem Hintergrund und enthält einen QR-Code. Dieser dient unter anderem der Prüfung der Echtheit des Dokuments. Die digitale Ausgabe ist zusätzlich mit einem qualifizierten elektronischen Siegel gegen nachträgliche Veränderungen geschützt.
Für die Prüfung des QR-Codes steht unter anderem die kostenlose App ZeSI mobile für iOS und für Android der Bundesdruckerei zur Verfügung. Sie kann die auf Verwaltungsdokumenten verwendeten visuellen Digitalsiegel auslesen. Die aus dem Siegel gewonnenen Daten lassen sich anschließend mit den Angaben im Dokument vergleichen.
Ganz ohne Papier kommt das Führungszeugnis allerdings weiterhin nicht aus. Wer das Dokument für eine Verwendung im Ausland benötigt und dafür beispielsweise eine Apostille, Endbeglaubigung oder Überbeglaubigung braucht, muss weiterhin die gedruckte Variante beantragen. Eine solche Beglaubigung kann nicht auf dem digitalen Führungszeugnis angebracht werden.
Das Bundesamt für Justiz weist derzeit außerdem auf verlängerte Bearbeitungszeiten hin. Betroffen sind insbesondere Anträge, die aus dem Ausland gestellt werden, sowie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mit Auslandsbezug. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Überbeglaubigung oder die Vorbereitung einer Apostille beziehungsweise Endbeglaubigung benötigt wird.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger in Grasbrunn und Umgebung dürfte die Neuerung vor allem eines bedeuten: Wer kurzfristig ein Führungszeugnis für Arbeitgeber, Behörden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt und die technischen Voraussetzungen erfüllt, kann sich künftig den Gang zum Rathaus und den anschließenden Papierweg sparen. Das Dokument kommt stattdessen direkt ins digitale Postfach.
Wichtig: Die digitale Variante ist derzeit für Privatpersonen vorgesehen. Wer das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt oder ein erweitertes beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis beantragt, sollte vorab prüfen, welche Form des Dokuments für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Das Bundesamt für Justiz informiert über die unterschiedlichen Arten und Voraussetzungen in seiner PDF-Broschüre zum Führungszeugnis.

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