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Gemeinde Grasbrunn prüft vier mögliche Standorte

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Ein Kind beim „Waldbaden“ im Laub.
In einem Waldkindergarten könnten Kinder „waldbaden“. © oh

Ist ein Waldkindergarten in Grasbrunn umsetzbar? Erste Eltern zeigen zumindest Interesse an einer solchen Einrichtung. Deshalb prüft die Gemeinde jetzt vier mögliche Standorte.

Grasbrunn – Der Gemeinderat Grasbrunn hat sich nach Antrag der SPD-Fraktion im Juli einstimmig für die Prüfung eines Waldkindergartens in der Gemeinde Grasbrunn ausgesprochen. Die Verwaltung hat daraufhin die Voraussetzungen geprüft, die für eine solche Einrichtung gegeben sein müssen und nachgefragt, ob bei den Eltern in der Gemeinde Interesse besteht.

Schließlich ist ein Waldkindergarten in mancher Hinsicht weniger „komfortabel“. Im Waldkindergarten gibt es keine Sanitärräume, stattdessen nutzen Kinder und Erzieher eine Komposttoilette. Meist werden nur verringerte Öffnungszeiten von 7.45 bis 15 Uhr oder von 8 bis 14.30 Uhr angeboten. Gegebenenfalls ist die Mithilfe der Eltern notwendig, etwa wenn der Bauwagen über keinen direkten Wasseranschluss verfügt. Dann muss Wasser zum Händewaschen angeliefert werden oder das Mittagessen in Thermobehältern.

Dem stehen aber auch viele Vorteile eines Waldkindergarten gegenüber. Natur pur mit allen Sinnen, viel Platz und tägliches „Waldbaden“, kein Stress durch Lärm (Waldboden und andere Pflanzen schlucken den Schall), immer neue Abwechslung, kein Tag ist wie der andere, fantasievolles Freispiel, plastikfreies Spielen, Motorik, Wahrnehmungsfähigkeit und Gefahreneinschätzung werden besser geschult. Außerdem leben die Kinder mit den Jahreszeiten, bringt tägliches (Er-)Leben auf Wald und Wiesen eine stabile Gesundheit mit sich und die Erziehung ist umweltsensibler.

Die im Juli durchgeführte Interessensumfrage bei den Eltern zeigte, dass eine Nachfrage durchaus vorhanden ist. 30 Eltern antworteten mit „ja, ich würde mein Kind in einen Waldkindergarten geben“. 49 Eltern antworteten mit „nein“. Auch wenn die Umfrage aufgrund der unvollständigen Beteiligung nicht repräsentativ ist, so zeigt sie nach Ansicht der Gemeinde doch, dass es in der Elternschaft sehr geteilte Meinungen gibt.

Die Nutzung der Natur als „Raum“ für einen Waldkindergarten ist baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Die Nutzung eines Bauwagens als Materiallager und kurzzeitige Unterstellmöglichkeit bei Regen bedarf jedoch einer Baugenehmigung.

In Betracht gezogen werden nach Diskussion im Gemeinderat nun vier Flächen. In Neukeferloh am Haflstrassl auf der Fläche des ehemaligen Brunnengrundstücks. In Neukeferloh am Schwabener Weg am Verbindungsweg zum Sportpark, in Neukeferloh an der Leonhard-Stadler-Straße neben dem Bolzplatz/Wertstoffhof sowie in Harthausen, integriert in das Kinderhaus mit anzupachtenden Flächen.

Vorrangig handelt es sich bei den Standorten um gemeindliche Waldflächen, die ein nicht so dicht bewachsenes „Streifgebiet“, einen sicheren Aufstellort für den Bauwagen und ein gemeindliches Gebäude in der Nähe aufweisen. Die Mitglieder des Gemeinderats beraten nun in einer ihrer nächsten Sitzungen über die priorisierten Möglichkeiten und einigen sich auf eine Standortfläche, die im nächsten Schritt auf Herz und Nieren mit Vertretern des AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) auf ihre Nutzungseignung untersucht wird. Bei gemeindeeigenen Flächen kann unmittelbar im Anschluss ein Bauantrag vorbereitet werden, soweit Trägerschaft und Konzept feststehen. Bei Standorten, für die eine Pacht erforderlich wird, sind weiterführende Gespräche mit den Eigentümern zu vereinbaren.

Weitere Nachrichten aus der Region finden Sie in unserer Übersicht.

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