Kein Feuerwerk zu Silvester

Wunderkerze

Die Bayerische Staatsregierung hat am 21.12.2020 in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) untersagt, auf bestimmten öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen. Welche Orte von dem Verbot erfasst sind, haben nach der 11. BayIfSMV die Kreisverwaltungsbehörden festzulegen, im Landkreis München also das Landratsamt München.

In der Allgemeinverfügung, die am 30. Dezember 2020 um 00:00 Uhr in Kraft tritt, hat das Landratsamt München unter Einbindung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden typische Silvestertreffpunkte festgelegt, für die das Verbot gilt. Verboten ist das typische „Silvester-Feuerwerk“, wie Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerk, Römische Lichter und Knallkörper. Auch der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 ist in diesem Jahr untersagt.

Bei der Polizei gehen in den letzten Tagen immer wieder Anfragen ein, ob es denn erlaubt sei, alte Feuerwerkskörper aus dem Fenster abzufeuern, da man ja so die Wohnung oder das Haus nicht verlassen würde.
Natürlich ist dies auch verboten, insbesondere da das Abfeuern von Pyrotechnik aus einer Wohnung schon eine große Gefahr mit sich bringt.

Mit den Regeln sollen u.a. die Kliniken entlastet werden, die in den vergangenen Jahren immer wieder mit Unfällen durch Pyrotechnik zu tun hatten.

Das Landratsamt München bittet alle Bürgerinnen und Bürger inständig um Beachtung dieser Maßnahmen. Bei Verstoß gegen Versammlungs- uns Böller-Verbote drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro.

Es gelten an Silvester außerdem die bisherigen Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Quellen: Bayerische Staatsregierung, Gemeinde Grasbrunn, Polizei Bayern
Beitragsbild von Free-Photos auf Pixabay

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