München beschließt verschärftes Diesel-Fahrverbot

Der Münchner Stadtrat hat am heutigen Mittwoch eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom März 2024, das die Stadt München verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung umzusetzen.
München beschließt verschärftes Diesel-Fahrverbot

Das neue Verbot betrifft Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und soll auf einem besonders belasteten Abschnitt des Mittleren Rings gelten.

Bereits seit zwei Jahren dürfen Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter nicht mehr innerhalb der Umweltzone fahren, die auch den Mittleren Ring umfasst. Nach dem neuen Beschluss wird das Verbot für Euro-5-Diesel auf den Abschnitt zwischen dem Georg-Brauchle-Ring und der Auffahrt zur A96 ausgeweitet. Ziel ist es, die Stickstoffdioxid-Werte entlang dieser Strecke weiter zu senken, da dort regelmäßig Grenzwertüberschreitungen gemessen wurden.

Eine wichtige Ergänzung des Beschlusses ist die sogenannte Ausstiegsklausel. Sollte die seit Juni geltende Tempo-30-Regelung auf bestimmten Straßenabschnitten ausreichen, um die Stickstoffdioxid-Belastung unter die zulässigen Werte zu senken, könnte das neue Diesel-Fahrverbot wieder zurückgenommen werden. Besonders im Fokus stehen die Messwerte an der Landshuter Allee, wo die Belastung zuletzt gesunken ist. Weitere Daten sollen bis Februar oder März 2025 gesammelt und dann neu bewertet werden.

Die Bürgerinnen und Bürger Münchens können sich an der Diskussion beteiligen: Eine gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 11. Dezember 2024 bis zum 27. Januar 2025. Die eingereichten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die weiteren Entscheidungen des Stadtrats ein.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss, fordert jedoch eine schnelle und konsequente Umsetzung, unabhängig von den Messwerten. Laut DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sei die Gesundheit der Münchner Bürgerinnen und Bürger lange zugunsten der Automobilindustrie vernachlässigt worden. Zudem verweist die DUH auf die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie, die ab dem 10. Dezember 2024 rechtskräftig wird und künftig noch strengere Grenzwerte vorsieht.

Autofahrer mit Diesel-Fahrzeugen der Norm Euro 5 müssen sich ab Frühjahr 2025 möglicherweise auf Einschränkungen einstellen, sofern die Stadt den Beschluss umsetzt. Alternativen wie der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder emissionsärmere Fahrzeuge könnten notwendig werden. Gleichzeitig wird München durch diese Maßnahmen die Grundlage schaffen, künftigen EU-Richtlinien gerecht zu werden und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.

Der Stadtrat will die weiteren Entwicklungen genau beobachten und eine abschließende Entscheidung über das verschärfte Diesel-Fahrverbot im Frühjahr 2025 treffen.

Beitragsbild von Alexander Fox | PlaNet Fox auf Pixabay

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