Neue Corona-Regeln in München

Corona Virus

Inzidenzwert über 50: Verschärfung der Corona-Regeln in München

Die 7-Tages-Inzidenz hat in München wieder den kritischen Schwellenwert von 50 überschritten. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter hat daher eine Reihe von Corona-Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen: Maskenpflicht, Alkoholverbot, Kontaktbeschränkungen – was Ihr jetzt wissen müsst. Und: Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch, 14. Oktober um 0 Uhr und sind zunächst befristet bis zum 27. Oktober um 24 Uhr.

Alkoholverbot gilt ab 22 Uhr auch in der Gastronomie

Alkoholverbot am Wochenende: Wie an den vergangenen Wochenenden gilt auch jetzt wieder von Freitagabend bis Sonntagfrüh ein Alkoholverbot zum Außer-Haus-Verkauf ab 21 Uhr und zum Konsum im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages an den bekannten Hotspots Baldeplatz, Gärtnerplatz, Gerner Brücke, Wedekindplatz sowie an den Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke.
Alkoholverbot in der Gastronomie: Neu hinzu kommt ein generelles Alkohol-Ausschankverbot in der Gastronomie täglich ab 22 Uhr. Also auch außerhalb der oben beschriebenen Plätze im gesamten Stadtgebiet und an allen Tagen.
Mehr Infos zum nächtlichen Alkoholverbot in München

Maskenpflicht und Kontaktbeschränkung wieder verschärft

Maskenpflicht an bestimmten Orten: Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone (von 9 bis 23 Uhr, einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz sowie der Sendlinger Straße mit Sendlinger-Tor-Platz) und auf dem Viktualienmarkt und den Gehwegen im Tal wird erneut in Kraft gesetzt
Kontaktbeschränkung: Auch hier werden die Regeln wieder verschärft. Generell ist der gemeinsame Aufenthalt im privaten sowie im öffentlichen Raum und an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie ab Mittwoch nur noch in Gruppen von bis zu 5 Personen (aktuell 10 Personen) oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet.
Was Ihr zur Maskenpflicht in München wissen müsst

Private Feiern: Teilnehmerzahl wird beschränkt

Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (aktuell 100) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Steigende Corona-Zahlen: Aktuelle Lage an Schulen und Kitas

An den Schulen und bei der Kinderbetreuung bleibt es zunächst wie bisher bei Stufe Gelb, da hier derzeit kein erhöhtes Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen ist. Von den rund 5.000 Münchner Schulklassen sind derzeit 39 in Quarantäne und bei der Kinderbetreuung sind von den 4.500 Gruppen aktuell 30 in Quarantäne. Selbstverständlich wird das Infektionsgeschehen hier weiterhin genau beobachtet, um auf eine eventuelle Verschlechterung der Situation frühzeitig reagieren zu können.

Auer Dult darf mit weniger Besuchern stattfinden

Die am kommenden Samstag startende Kirchweihdult kann – mit Hygienekonzept und Maskenpflicht – stattfinden, allerdings wird die maximal zulässige Besucherzahl von 1.000 auf 500 halbiert.

Quelle: München.de

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