Neue Regelungen zur Altkleidersammlung im Landkreis München

Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland umgesetzt. Diese Regelung schreibt eine getrennte Sammlung von Alttextilien vor.
Neue Regelungen zur Altkleidersammlung im Landkreis München

Ziel ist es, nicht nur tragbare Kleidung, sondern auch nicht mehr nutzbare Textilien vermehrt stofflich zu verwerten. Doch im Landkreis München bestehen derzeit noch keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten für untragbare oder verschmutzte Kleidung. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Entsorgung.

So entsorgen Sie Alttextilien richtig:

  • Tragbare Kleidung und Schuhe: Diese können wie bisher in die Altkleidercontainer auf den Recyclinghöfen und Wertstoffinseln gegeben werden.
  • Nicht tragbare oder verschmutzte Textilien: Diese gehören weiterhin in den Restmüll, da sie nicht wirtschaftlich verwertet werden können.
  • Elektronisch ausgestattete Kleidung und Schuhe: Artikel mit eingebauten Batterien oder Elektronik (z. B. blinkende Schuhe, beheizbare Westen) müssen als Elektroschrott entsorgt werden und dürfen nicht in die Altkleidercontainer.

Wichtig: Werden nicht tragbare oder verschmutzte Textilien fälschlicherweise in die Altkleidercontainer geworfen, verursacht dies hohe Sortierkosten und kann tragbare Kleidung unbrauchbar machen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das Umweltamt der Gemeinde Grasbrunn zur Verfügung.

Beitragsgrafik von studio4rt on Freepik

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