Neues Rederecht für Bürger bei Grasbrunns Ratssitzungen

Ab Oktober 2026 können sich Grasbrunner Bürgerinnen und Bürger künftig direkt vor jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Wortmeldungen an das Gremium wenden.
Neues Rederecht für Grasbrunner Neues Rederecht bei Grasbrunns Ratssitzungen ab Oktober 2026

Mit dem neuen Format will Grasbrunns Erster Bürgermeister Sebastian Stüwe den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Sichtweise unmittelbar vor der Beratung eines Themas einzubringen oder eigene Anliegen an den Rat heranzutragen.

Die Bürgerfragezeit ist ohne vorherige Anmeldung nutzbar, jeder Redebeitrag darf höchstens drei Minuten dauern, insgesamt stehen dafür maximal 30 Minuten zur Verfügung. Deshalb verschiebt sich der Sitzungsbeginn ab Oktober auf 19:00 Uhr, Wortmeldungen aus dem Publikum sind ab 19:30 Uhr nicht mehr möglich.

Das Modell läuft zunächst zwei Jahre auf Probe; danach entscheidet der Gemeinderat über eine dauerhafte Fortführung oder Einstellung. Wer sich vorab informieren möchte, findet die Tagesordnungen wie gewohnt rund eine Woche vor jeder Sitzung im Ratsinformationssystem der Gemeinde unter Rathaus & Service – Gemeinderat.

Mit diesem Schritt betritt Grasbrunn im Landkreis München Neuland: Bislang bietet keine andere Gemeinde im Landkreis ein vergleichbares, unmittelbares Rederecht für Bürgerinnen und Bürger direkt vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung an. Um das neue Format rechtlich zu verankern, musste zunächst die Geschäftsordnung des Grasbrunner Gemeinderats angepasst werden.

Änderungen der Geschäftsordnung sind in Grasbrunn kein Novum – zuletzt wurde etwa 2021 eine Anpassung zum Notausschuss beschlossen, doch die Einführung eines förmlichen Bürgerrederechts stellt die bislang weitreichendste Neuerung dieser Art dar.
Der Freistaat Bayern hat den Kommunen zuletzt zusätzlichen Spielraum für solche Regelungen eingeräumt: Erst am 22. Juli 2026 beschloss der Bayerische Landtag Änderungen der Kommunalgesetze, die den Städten und Gemeinden mehr Handlungsfähigkeit und Gestaltungsfreiheit einräumen sollen.
Ob und wie stark diese Gesetzesänderung dem Grasbrunner Vorstoß den Weg geebnet hat, wird sich in den kommenden Wochen zeigen – klar ist aber schon jetzt: Mit dem neuen Rederecht positioniert sich Grasbrunn als Vorreiter für mehr direkte Bürgerbeteiligung im Landkreis München.

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