Newcastle Disease breitet sich bei Geflügel aus

Geflügelhalter im Landkreis München müssen jetzt besonders auf Impfungen und Biosicherheit achten.
Newcastle Disease breitet sich bei Geflügel aus

Das Veterinäramt des Landratsamts München warnt alle Geflügelbesitzer, besonders Kleinst- und Hobbyhalter, vor einer möglichen Ausbreitung der Newcastle Disease (ND) im Landkreis. Nach aktuellen Ausbrüchen im Nachbarlandkreis Erding und weiteren Verdachtsfällen stellt die hoch ansteckende Viruserkrankung ein ernstzunehmendes Risiko für Hühner, Truthühner und andere Hausgeflügelarten dar.

Die Newcastle Disease, auch bekannt als „Atypische Geflügelpest“, ist anzeigepflichtig und kann über Wildvögel, Personen, kontaminiertes Futter oder Einstreu leicht verschleppt werden. Die Erkrankung verläuft bei ungeschützten Tieren häufig tödlich und kann im Ernstfall zur Keulung ganzer Bestände führen. Im Landkreis Erding mussten zuletzt über 100.000 Hühner getötet werden. Daher betont das Veterinäramt: „Jetzt ist besonders Vorsicht geboten, um die Ausbreitung zu verhindern.“

In Deutschland gilt eine gesetzliche Impfpflicht gegen die Newcastle Disease. Alle Halter von Hühnern oder Truthühnern, selbst in Kleinhaltungen oder Gärten, müssen ihre Tiere regelmäßig impfen lassen. Die Impfung erfolgt üblicherweise über das Trinkwasser oder per Injektion durch einen Tierarzt. Sie schützt nicht nur das Einzeltier vor schwerem Krankheitsverlauf, sondern verhindert im Ernstfall auch wirtschaftlich und emotional belastende Massentötungen von Beständen. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Geflügelhalter sollten zudem alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten: Kontakt zu Wildvögeln vermeiden, Stallungen verschlossen halten, fremde Personen aktuell keinen Zutritt gewähren und Hygienemaßnahmen wie Desinfektion von Schuhen und Händen durchführen. Bei plötzlichen Todesfällen, Atemwegsproblemen oder deutlich reduzierter Legeleistung ist sofort ein Tierarzt zu kontaktieren.

Jeder Bestand muss beim zuständigen Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Fragen zu Impfungen oder dem Impfstatus können direkt telefonisch über 089-6221-0 oder per E-Mail an das Veterinäramt München gerichtet werden.

Die aktuelle Situation macht deutlich: Impfungen und sorgfältige Biosicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Pflicht, sondern die wichtigste Schutzmaßnahme für Tiere, Halter und die regionale Geflügelwirtschaft. Gerade in Zeiten zunehmender Tierseuchen im Umland ist das schnelle Handeln jedes Einzelnen entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Lesen Sie dazu auch unseren Artikel vom 28.10.2025: „Vogelgrippe in Bayern: Vorsicht statt Panik

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