Meldung der Gemeindeverwaltung von Nicole Zeh, Leiterin des Hauptamts zur Notbetreuung für Kinder:
Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird die Notbetreuung ab kommenden Montag, den 27.04.2020, ausgeweitet.
Dies betrifft jedoch vornehmlich, die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und bei zwei Elternteilen im Haushalt genügt es künftig, wenn ein Elternteil in der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig ist. Die Definition dieser Berufe wurde dagegen nicht erweitert und soll weiterhin kritisch, d.h. unter Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen, gehandhabt werden.
Als Entscheidungsgrundlage dienen die soeben veröffentlichten, neuen Erklärungsformulare des StMAS und des StMUK, die die Eltern bitte ausgefüllt in der Einrichtung bzw. in der Schule abgeben.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.stmas.bayern.de/…/corona-kindertagesbetreuung.p… sowie in den FAQs https://www.stmas.bayern.de/c…/faq-coronavirus-betreuung.php
Hinsichtlich der Erstattung der Gebühren für die Monate der Schließung der Kindertageseinrichtungen warten wir derzeit noch auf das Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtline sowie auf weitere verbindliche Hinweise des Staatsministeriums und unserer Fachaufsicht beim Landratsamt. Daher bitte ich Sie diesbezüglich weiterhin um Geduld.
Nach Rücksprache mit Bürgermeister Korneder darf ich Ihnen jedoch mitteilen, dass wir – bis zu einer abschließenden Klärung (insbesondere auch zum Geltungsbereich für die Mittagsbetreuung) – die Einziehung der Beiträge für den Monat Mai 2020 zunächst aussetzen werden.
Bitte leiten Sie diese Information auch an die Elternbeiräte/ Eltern weiter, die nicht vom Verteiler erfasst werden.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Zeh
Leiterin Hauptamt
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