Räum- und Streupflicht in der Gemeinde

Eis und Schnee: Räum- und Streupflicht in der Gemeinde Grasbrunn

Der Winter ist nun auch in unserer Gemeinde angekommen. Die Gemeindeverwaltung weist deshalb noch einmal auf die Räum- und Streupflicht hin.
Anlieger müssen (wenn kein Gehweg vorhanden oder dieser durch eine Baustelle/ein Gerät versperrt ist), unabhängig vom Einsatz der gemeindlichen Räumfahrzeuge einen mindestens 1 Meter breiten Rand, der öffentlichen Straße entlang ihres Grundstücks räumen und mit Sand oder Splitt (auf keinen Fall aber mit umweltschädlichen Stoffen wie Salz und Feuerungsrückständen wie Asche) streuen. Das trifft insbesondere auf die verkehrsberuhigten Bereiche zu.

Die Räum- und Streupflicht beginnt vor 7 Uhr (also vor Einsetzen des Berufsverkehrs) und kann nach Beendigung des Tagesverkehrs gegen 20 Uhr eingestellt werden. Während dieser Zeit muss, wenn erforderlich, regelmäßig geräumt und gestreut werden.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen muß bis 8 Uhr geräumt werden. Die Schnee oder die Eisreste dürfen nicht auf die Straße geschippt werden, da sie dort sie den Verkehr gefährden können.

Wenn das Schneeräumen nicht alleine bewältigt werden und Niemand in der Nachbarschaft oder Verwandtschaft verfügbar ist, der beim Räumen unterstützen kann, hilft unsere Seniorenbeauftrage Anne Meschenmoser gerne unter 0157-85056849 weiter. Sie kann Ihnen Hilfsdienste in der Nähe nennen.

Die Streukästen sind auch wieder mit Split gefüllt.

Eine Karte mit allen Streukästen in der Gemeinde Grasbrunn finden sie hier:

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