Teilaufhebung des Bebauungsplans für das Gebiet an der Harthausener Straße

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Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 entschieden, den Bebauungsplan der Gemeinde Grasbrunn für das Gebiet an der Harthausener Straße in Neukeferloh in einem Teilbereich aufzuheben und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Aufgrund der teilweise von den Bebauungsplänen völlig unabhängig erfolgten Bebauung und der bisher erteilten Befreiungen sind die Festsetzungen der Baulinienpläne Nr. 55/56 und Nr. 80/61 sowie des Bebauungsplans Nr. 73/65 für das beschriebene Gebiet inzwischen weitestgehend funktionslos. Die Gemeinde hält es für sinnvoller, die oben genannten Bebauungspläne in diesem Teilbereich aufzuheben. Die Bebaubarkeit von Grundstücken wird sich nach der Aufhebung des Bebauungsplanes zukünftig im Geltungsbereich nach den Vorgaben des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB ergeben und somit sich nach der bereits vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken richten.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 523/334, 523/351 bis 523/367 und 523/387 bis 523/391 der Gemarkung Grasbrunn.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Auf der Internetseite der Gemeinde Grasbrunn haben Sie die Möglichkeit dem Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während der Auslegungsfrist einzusehen.

Der maßgebende Entwurf der Satzung zur Teilaufhebung der Baulinienpläne Nr. 0055/56/BL „Südlich Dianastraße/Ostring, Neukeferloh“ und Nr. 0080/61/BL „Südlich der Gartenstraße, Neukeferloh“ und des Bebauungsplans Nr. 73/65, „An der Harthausener Straße, Neukeferloh“ in der Fassung vom 09.03.2021 einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 29. April 2021 bis einschließlich 31. Mai 2021 im Rathaus von Neukeferloh, Lerchenstraße 1, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh, Ebene 3 (Bauamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Bitte beachten Sie hierfür das aktuelle Hygienekonzept im Rathaus.

Während der Auslegungsfrist kann jeder Bürger Einsicht in die Entwürfe nehmen und hat die Gelegenheit sich dazu zu äußern bzw. eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.
Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an: bauamt@grasbrunn.de erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bitte beachten Sie, dass es in Folge der Corona-Pandemie zu Einschränkungen der öffentlichen Sprechzeiten im Rathaus kommen kann. Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter folgenden Rufnummern gebeten:

Das Bauamt erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

Quelle: Gemeinde Grasbrunn

 

 

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