Volksbegehren zur Abberufung des Landtags scheitert deutlich

Bayerischer Landtag
Laut dem vorläufigen Ergebnis haben lediglich 2,5 %, nämlich 204.135 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags unterzeichnet. Eine Million Stimmen wären nötig gewesen. Das endgültige Ergebnis wird der Landeswahlleiter in öffentlicher Sitzung am 18. November 2021 feststellen.

In der Gemeinde Grasbrunn haben sich von 4.784 Stimmberechtigten nur 103 Wähler für die Abberufung des Landtags in die Listen eingetragen.

Bereits vor Beginn der vierzehntägigen Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021 geriet das “Bündnis Landtag abberufen” in die Diskussion, weil die 25.000 Unterschriften, um das Volksbegehren zu initiieren, angeblich größten Teils aus der sogenannten “Querdenker-Szene” gesammelt wurden. Die Initiatoren des Volksbegehrens sehen sich selbst nach eigenen Angaben zwar nicht als Teil der Querdenker, sympathisieren aber offen mit der Bewegung.
Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz wird zudem wegen “sicherheitsgefährdeter demokratiefeindlicher Bestrebungen” vom Verfassungsschutz beobachtet.

Verglichen mit allen Volksbegehren in Bayern seit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung 1946, war es das Volksbegehren mit der geringsten Zahl an Eintragungen. Den niedrigsten Wert hatte bisher das im Jahr 2003 durchgeführte Volksbegehren zur „Änderung des Artikels 100 der Bayerischen Verfassung“ – “Menschenwürde ja, Menschenklonen niemals” mit 2,3 Prozent.

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