In der letzten Gemeinderatssitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, stand erneut das Projekt eines naturnahen Betreuungsangebots im Ortsteil Neukeferloh auf der Tagesordnung.
Dabei wurde deutlich, dass die Begriffe Waldkindergarten und Kindergarten im Wald bislang nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Gremiums für Verwirrung gesorgt hatten.
Wie bereits in früheren Berichten thematisiert, hatte sich der Gemeinderat schon vor einigen Jahren grundsätzlich mit möglichen Standorten für einen Waldkindergarten beschäftigt
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In der aktuellen Sitzung kritisierte Max Walleitner (Bündnis 90 / Die Grünen), dass die vorgelegte Beschlussvorlage aus seiner Sicht eine „100-prozentige Änderung des ursprünglich besprochenen Konzepts“ darstelle.
Durch das wiederholte Wechseln zwischen den ähnlich klingenden Begrifflichkeiten war vielen Gemeinderäten und auch den Besucherinnen und Besuchern der Sitzung nicht klar, worüber konkret entschieden werden sollte, was zwischenzeitlich auch für leichtes Gelächter im Sitzungssaal sorgte.
Um die Unterschiede eindeutig darzustellen, erläuterte Bauamtsleiterin Stephanie Zirngibl ausführlich die Abgrenzung zwischen den beiden Konzepten.
Ein Waldkindergarten finde überwiegend in einem festgelegten Waldgebiet statt. Die Kinder hielten sich dort grundsätzlich im Freien auf – bei nahezu jedem Wetter. Nur bei extremen Bedingungen wie Sturm, starkem Frost oder Dauerregen werde zeitweise auf einen Bauwagen oder eine einfache Schutzhütte ausgewichen. Pädagogisch stehe das unmittelbare Naturerleben im Vordergrund, mit viel Freispiel, eigenständigem Entdecken, Klettern, Werkeln und Bewegung. Angebote ergäben sich meist spontan aus der Umgebung oder projektbezogen, etwa in Zusammenarbeit mit Imkern oder Tierparks.
Ein Kindergarten im Wald hingegen sei deutlich flexibler angelegt. Zwar liege auch hier der Schwerpunkt im Naturraum, jedoch könnten neben Waldflächen ebenso Wiesen, Felder, Gärten oder Teiche in den Alltag eingebunden werden. Zudem verfüge dieses Konzept in der Regel über feste Innenräume, die bei schlechter Witterung genutzt würden. Pädagogisch orientiere sich der Kindergarten im Wald stärker an einem klassischen Kindergartenbetrieb, ergänzt um naturnahe Bildungsangebote wie Gartenarbeit, Tierprojekte oder Kooperationen mit landwirtschaftlichen Betrieben.
Der entscheidende Unterschied liege somit im Aufenthaltsort und in der baulichen Ausgestaltung. Während Waldkindergärten fast ausschließlich im Wald angesiedelt seien und mit minimaler Infrastruktur arbeiteten, benötige ein Kindergarten im Wald feste Einbauten und eine umfangreichere Ausstattung.
Genau dieser Ansatz sei laut Verwaltung am ehemaligen Brunnenhaus am Haflstrasslam Haflstraßl in Neukeferloh vorgesehen. Das bestehende Gebäude sollte zu einer Unterkunft für Kinder umgebaut werden. Ob in eigener Trägerschaft oder in Form einer Großtagespflege müsse noch geklärt werden.
Die Verwaltung stellte dar, dass der Gemeinderat bereits am 25. Oktober 2022 einstimmig beschlossen hatte, verschiedene Standorte zu prüfen. Nach weiteren Untersuchungen blieben insbesondere die gemeindeeigene Fläche am Haflstrassl sowie eine Fläche zwischen Grasbrunn und Neukeferloh im Fokus. Andere Standorte seien aus unterschiedlichen Gründen – unter anderem wegen möglicher Kollisionen mit dem geplanten Neubau des Wertstoffhofs – nicht weiterverfolgt worden.
Zwischenzeitlich seien sowohl eine Grundstücksbegehung mit der Försterin Frau Borasch als auch Abstimmungen mit dem Landratsamt München erfolgt. Eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung habe keine Hinweise auf besonders geschützte Arten ergeben, sodass eine bauliche Umsetzung grundsätzlich möglich wäre.
Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplans und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Waldkindergarten/Kindergarten im Wald im Ortsteil Neukeferloh, am Haflstrassl“ sollten jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Vorgesehen war die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für Kinderbetreuung bei gleichzeitigem Erhalt des umliegenden Waldes. Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft seien nach damaligem Stand nicht zu erwarten.
Letztendlich stimmte der Grasbrunner Gemeinderat mehrheitlich für die Umsetzung und beauftragte die Verwaltung, die Vorentwürfe der 19. Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Waldkindergarten/Kindergarten im Wald im Ortsteil Neukeferloh, am Haflstrassl“ dem Gemeinderat in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen zur Entscheidung über die Billigung und Auslegung vorzulegen.

Der Titel des Beitrags klingt ja erstmal sau-„amtlich“:
Es gäbe einen gravierenden Unterschied zwischen „Waldkindergarten“ und „Kindergarten im Wald“ – vor allem wegen angeblich „fester Innenräume“ und „umfangreicher Einbauten“.
Ich bin seit Jahren in dem Thema drin – und da musste ich kurz lachen.
Denn in der Praxis ist genau das Gegenteil häufig der Fall:
Gerade dort, wo man baurechtlich im Außenbereich unterwegs ist, sind feste Gebäude eben nicht der Standard, sondern die Ausnahme. Außenbereich ist baurechtlich restriktiv (§35 BauGB). Wer im Außenbereich „in der Regel feste Innenräume“ im Wald behauptet, ignoriert die Genehmigungsrealität. Genau deshalb sind ja Bauwagen und temporäre Lösungen so verbreitet.
Was mich an solchen Aussagen am meisten stört:
Sie machen aus einem Betriebskonzept (Kindeswohl, Aufsicht, Hygiene, Schutzkonzept, Erreichbarkeit, Organisation) eine Wortklauberei – und erzeugen künstliche Hürden für gute pädagogische Arbeit.
Nicht ein Begriff entscheidet, sondern ein sauberes Konzept plus rechtlich tragfähige Standortlösung.
Wenn wir mehr Naturplätze wollen, brauchen wir weniger Etiketten und mehr Pragmatismus. Und das erwarte ich von unseren Bauamtsleitern.