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4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 2022
5. April 2022 @ 19:30 - 21:00
Am Dienstag, dem 05.04.2022, findet um 19:30 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses, Leonhard-Stadler-Straße 12, 85630 Neukeferloh die 4. öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 2022 statt.
I. Öffentliche Sitzung
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- Landesentwicklungsprogramm – Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP: Beteiligungsverfahren
- Vollzug der Baugesetze:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet an der Harthausener Straße in Neukeferloh (BL 73/65) - Vollzug der Baugesetze:
Antrag auf Anbau einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/178 der Gemarkung Grasbrunn, Am Treiberweg 6 in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh - Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Errichtung eines Nebengebäudes für Gartengeräte, Errichtung einer Sauna und eines überdachten Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/219 der Gemarkung Grasbrunn, Flamingostr. 2, 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
- Vollzug der Baugesetze:
Neubau eines Kaltwintergartens auf der Südseite der bestehenden Doppelhaushälfte mit der Nr. 1 a auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/246 der Gemarkung Grasbrunn, Luisenweg 1 a in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh - Vollzug der Baugesetze:
Formlose Bauvoranfrage zur Erweiterung mit energetischer
Sanierung eines Reihenmittelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 374/205 der Gemarkung Grasbrunn, Johann-Hackl-Ring 64 in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh - Vollzug der Baugesetze:
Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 523/299 der Gemarkung Grasbrunn, Beethovenring 3 in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh - Verschiedenes
- Anfragen der Gemeinderäte
Bei Interesse können Sie die Sitzungsunterlagen als PDF laden.
Wichtige Information:
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt sowohl für die Mitglieder des Gemeinderates, als auch für Verwaltungsmitarbeiter und geladene externe Teilnehmer die „3G – Regel“.
Das heißt, dass eine Teilnahme an der Sitzung nur möglich ist, sofern zu Beginn
der Sitzung ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat bzw. ein aktuell negatives Testergebnis
(PCR-Test oder Antigenschnelltest) vorgelegt wird.
Wer als Besucher an der Sitzung teilnehmen möchte, kann dies aufgrund der
aktuellen Entwicklung leider nur als Geimpfte(r) oder Genesene(r), sprich unter Beachtung
der 2G-Regel.
Darüber hinaus wird allen Teilnehmern der Sitzung die Durchführung eines POC-Antigentests vor Sitzungsbeginn angeboten. Sie werden gebeten, das Angebot anzunehmen und für den Test ca. 15 Minuten einzuplanen.
Im Gebäude gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Sofern Sie
während der Sitzung Ihren Sitzplatz eingenommen haben, kann die Maske abgenommen werden. Beim Verlassen des Platzes und auf den Verkehrsflächen besteht jedoch die FFP2-
Maskenpflicht.