Wenn Tierschutz versagt: Rückgabe trotz Qual – was wird aus Bella?

Ein Fall, der fassungslos macht: Die junge Hündin Bella wurde Anfang 2025 fast zu Tode gehungert – nun soll sie per richterlichem Beschluss an ihre uneinsichtige Halterin zurückgegeben werden.
Wenn Tierschutz versagt: Rückgabe trotz Qual – was wird aus Bella?

Im Februar wurde die abgemagerte Magyar-Vizsla-Hündin Bella in Unterhaching entdeckt – nur Haut und Knochen, lebensgefährlich geschwächt. Das Münchner Tierheim übernahm das Tier in einer dramatischen Rettungsaktion, päppelte es über Wochen auf, bis Bella wieder gesund war. Die Halterin zeigte keinerlei Einsicht, gab an, sie habe die Hündin absichtlich klein halten wollen.

Bella im Mai 2025 (Fotos: Tierheim München)

Doch nun droht der Rückschlag: Ein Gericht ordnete Bellas Rückgabe an – trotz klarer Hinweise auf Vernachlässigung, körperlicher Überforderung und fehlender Eignung der Besitzerin. Das Tierheim spricht von einem der schlimmsten Fälle seiner Geschichte und warnt eindringlich vor weiteren Misshandlungen.

Ein Lichtblick: Aufgrund einer akuten Erkrankung wurde die Übergabe vorerst verschoben. Zudem wird derzeit geprüft, ob die Halterin in ihrer Mietwohnung überhaupt Hunde halten darf.
Das Tierheim kämpft weiter – für Bella und für eine gesetzliche Klarstellung: Ein gerettetes Tier darf nicht zurück in die Hände seiner Peiniger.

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