Wer ein Tagesgeldkonto in Schweden, ein Depot in der Schweiz oder Festgeld bei einer Bank in Dubai unterhält, sollte den kommenden Stichtag im Blick behalten: Zum 30. September 2026 werden im Rahmen des internationalen Finanzkonten-Informationsaustauschs wieder umfangreiche Kontodaten automatisch an die deutschen Finanzbehörden übermittelt. Betroffen sind Guthaben, Zinsen, Dividenden und bestimmte Verkaufserlöse von Personen, die in Deutschland steuerlich ansässig sind.
Grundlage ist der sogenannte Common Reporting Standard (CRS), an dem sich mittlerweile mehr als 100 Staaten beteiligen. Laut einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Juni 2026 melden in diesem Jahr konkret 118 Staaten Kontodaten von deutschen Bürgern an das Bundeszentralamt für Steuern. Grundlage dafür ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), nach dem „Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates […] automatisch ausgetauscht“ werden.
Die finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2026 reicht von Albanien bis Zypern und liest sich wie ein Who-is-Who der internationalen Finanzwelt – von klassischen EU-Nachbarn wie Österreich, Italien oder Polen bis hin zu vermeintlichen Steueroasen wie der Schweiz, Liechtenstein, Monaco oder den Vereinigten Arabischen Emiraten. Auch Finanzplätze wie Hongkong, Singapur, die Kaimaninseln oder die Britischen Jungferninseln sind aufgeführt. Die USA fehlen zwar auf der offiziellen Liste, mit den Vereinigten Staaten besteht jedoch ein gesondertes Abkommen zum Austausch steuerlich relevanter Daten.
Bemerkenswert: Bei mit einer Fußnote gekennzeichneten Staaten wie Katar, Kuwait oder den VAE gilt eine Einbahnstraßen-Regelung. Deutschland erhält von diesen Ländern zwar Finanzkontendaten, übermittelt selbst aber – aufgrund entsprechender Notifikationen – keine Daten dorthin.
Zu den gemeldeten Daten gehören neben Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer auch der Kontostand zum Ende des Meldezeitraums sowie erzielte Zinsen, Dividenden und sonstige Einkünfte. Bei Verwahrkonten können zusätzlich Bruttoerlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen erfasst werden. Nicht übermittelt werden hingegen sämtliche Kontobewegungen oder einzelne Überweisungen – der Austausch konzentriert sich auf die gesetzlich vorgesehenen Angaben zu meldepflichtigen Konten.
Die ausländischen Finanzinstitute haben die Daten für das Jahr 2025 bereits bis Ende Juli 2026 gesammelt; deutsche Institute mussten ihre Daten zum 31. Juli 2026 an das BZSt übermitteln. Die eigentliche Übermittlung an die Partnerstaaten – und der Empfang der ausländischen Daten – erfolgt dann zum 30. September.
Ein Konto oder Depot im Ausland ist grundsätzlich völlig legal und stellt für sich genommen kein Problem dar. Kritisch wird es erst, wenn steuerpflichtige Erträge daraus nicht ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben wurden. Da ausländische Banken – anders als deutsche Institute – die Kapitalertragsteuer in der Regel nicht automatisch einbehalten, müssen Anleger ihre Erträge selbst erklären.
Die beim Bundeszentralamt für Steuern eingehenden Daten werden an die zuständigen Landesfinanzämter weitergeleitet und dort mit den Angaben in der Steuererklärung abgeglichen. Bei Abweichungen verschicken die Finanzämter Schreiben zur sogenannten Sachverhaltsaufklärung. Wer Geld im Ausland angelegt hat, sollte deshalb auf eine saubere Dokumentation achten.
Neu ab diesem Jahr: Auch Kryptowerte geraten zunehmend ins Visier. Im Rahmen des neuen Kryptowerte-Meldewesens (CARF) erfassen bestimmte Krypto-Dienstleister erstmals für 2026 Informationen über meldepflichtige Nutzer und Transaktionen – der grenzüberschreitende Austausch dieser Daten soll dann ab September 2027 erfolgen.
Die FKAustG-Staatenaustauschliste mit allen 118 teilnehmenden Staaten steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern zum Abruf bereit.

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