Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

Cannabis Pflanze

Am Freitag, 23. Februar 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zum kontrollierten Umgang mit Cannabis” gebilligt. Erwachsene dürfen damit künftig bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum besitzen. Im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm.

Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Es ermöglicht den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen, den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen.

Der private Eigenanbau von Cannabis muss vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergeben.

Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis.

Das Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen jedoch erst am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten gegen den Gesetzentwurf. Sie forderten, die geplante Legalisierung zu stoppen und stattdessen auf Aufklärung und Prävention zu setzen.

Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden.

Bild von Hennadii Kolchev auf Pixabay

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