Coronavirus: Welche Kontakte sind erlaubt? Fragen und Antworten

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Coronavirus: Welche Kontakte sind erlaubt? Fragen und Antworten

Freunde treffen, Familienangehörige besuchen, Leute im Auto mitnehmen: Was ist durch die Kontaktbeschränkung in München und Bayern erlaubt, was verboten? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt: Abstands- und Maskengebot gelten weiterhin!

Kontaktbeschränkung in München: Was ist erlaubt, was verboten?

Ab dem 24. September bis einschließlich 1. Oktober gelten folgende Kontaktbeschränkungen für das Stadtgebiet München:

Der Aufenthalt in privatem und öffentlichen Raum darf nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands oder Gruppen von maximal fünf Personen betragen, anstatt wie bisher von bis zu zehn Personen.
Diese erlassene Kontaktbeschränkung gilt auch in allen Gastronomiebetrieben der Landeshauptstadt München.
Private Feiern, wie z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage und nicht öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen sind in der Regel nur mit bis zu 25 Teilnehmenden (bisher 100) in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmenden (bisher 200) unter freiem Himmel gestattet, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen vorlegen kann.

Quelle: Landeshauptstadt München

Mit wie vielen Leuten darf ich mich außerhalb Münchens treffen?

Ihr dürft Euch mit Eurer Familie treffen.

Außerdem ist es erlaubt, dass sich Mitglieder zweier Haushalte treffen – oder in einer Gruppe von bis zu 10 Personen. Ihr dürft Euch also wieder mit Freunden im Restaurant oder Biergarten verabreden.

Für Treffen in einem privaten Haushalt gibt es keine Höchstzahl an Besuchern mehr. Die Gäste sollen allerdings 1,50 Meter Abstand halten können.

Diese Regelungen gelten in Bayern seit dem 17. Juni.

Darf ich Angehörige im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim besuchen?

Bei Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen könnt Ihr eine feste, registrierte Kontaktperson oder jemanden aus Eurer Familie besuchen. Feste Besuchszeiten, ein Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind für Besucher und besuchte Person Pflicht. Die Landesregierung hat angekündigt, die Besuchsregeln (Stand 16. Juni) zu überarbeiten.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

Wen darf ich in Corona-Zeiten in meinem Auto mitnehmen?

Grundsätzlich ist es in Bayern erlaubt, zusätzlich zur eigenen Familie oder dem eigenen Hausstand eine weitere Kontaktperson (oder Familie/Hausstand) im Pkw mitzunehmen. Allerdings gilt auch im Auto, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden sollte.

Da das in den meisten Autos nicht möglich ist, solltet Ihr auf das Mitnehmen von Personen, die nicht aus dem eigenen Haushalt sind, am besten verzichten – und wenn es nicht anders geht, zumindest eine Maske tragen.

Quelle: Bayerisches Innenministerium

Darf ich Sport machen oder mit meinen Kindern auf den Spielplatz gehen?

Die neue Personen-Begrenzung bei Sport in Vereinen oder Ähnlichem im Innen- und Außenbereich orientiert sich seit dem 22. Juni an der Raumgröße und Belüftung der jeweiligen Sportstätten.
Seit dem können außerdem auch wieder Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote geöffnet werden.

Ab dem 8. Juli sind auch Kontaktfreie Wettkämpfe unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder in geschlossenen Räumen erlaubt. Für feste Trainingsgruppen ist auch der Körperkontakt wieder gestattet (bei Kampfsport maximal fünf Personen).

Überall gelten natürlich bestimmte Abstands- und Hygieneregelungen.

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