Erstattung der Elternbeiträge

Rathaus Neukeferloh

Die Gemeindeverwaltung meldet:

Erstattung der Elternbeiträge während der Betretungsverbote

Nachdem es einige Monate in den Kindertageseinrichtungen Betreuungsverbote gab, gilt seit dem 01.07.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb unter bestimmten hygienischen Auflagen.

Kürzlich erhielten die Gemeinden die Richtlinie zur Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 28. April 2020 zur finanziellen Entlastung der Eltern und Träger in der Zeit der Betretungsverbote der Kindertageseinrichtungen erhalten. Der Beitragsersatz kann entsprechend der Richtlinie nur unter den Voraussetzungen gewährt werden, dass die Kinder tatsächlich an keinem Tag der Monate April, Mai und Juni betreut wurden. Insofern ist ein am 3. Juli erschienener Zeitungsartikel leider nicht zutreffend. Wenn ein Kind betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz.

Ein Vorschulkind wird mit Ausweitung der Notbetreuung zum 25. Mai 2020 erstmalig von den Betretungsverboten ausgenommen. Wenn das Kind ab dem 25. Mai 2020 tatsächlich betreut wurde, kann ab dem Monat Mai kein Beitragsersatz geleistet werden, für den April dagegen schon. Auch wenn das Kind nur an einem Tag im Mai betreut wurde, kann für den Monat Mai kein Beitragsersatz erfolgen. Wenn das Kind erst ab dem 2. Juni 2020 betreut wurde, kann für die Monate April und Mai ein Beitragsersatz erfolgen.

Unter diesen Voraussetzungen wurden den Eltern bereits die Beiträge für den Monate April zurückerstattet und auch der Mai abgerechnet. Der Juni wird in den nächsten Wochen folgen und die Gebühren für den Monat Juli werden wieder regulär erhoben.

Quelle: Gemeinde Grasbrunn

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