Mögliche Zonen für Windkraftanlagen in Grasbrunn beschlossen

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In der Sitzung am 31.01.2023 beschloss der Gemeinderat Grasbrunn die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“.

Nach Prüfung von Wasserschutzgebieten, Freileitungen und Planung der Nachbargemeinden wurden von der Firma TB Markert in der Sitzung vom 28.02.2023 sechs potenzielle Teilflächen A bis E vorgestellt.
Nach dem Vortrag gab es viele offen Fragen an das Planungsbüro und es begann eine rege Diskussion unter den Gemeinderäten, da man sich nicht gemeinsam auf bestimmte Zonen einigen konnte. Letztlich musste über jede einzelne Zone abgestimmt werden.
Die meisten Stimmen bekamen die Flächen A, C, D und E und werden im weiteren Verfahren und unter den Aspekten Landschaftsschutz, Artenschutz, Flugverkehr, Freileitungen, Straßenverkehr, Schattenwurf und Erdbebenmessstation genauer untersucht.
Die Teilflächen B und F wurden von den Gemeinderäten abgelehnt und nicht als Konzentrationszonen für Windkraft im sachlichen Teilflächennutzungsplan ausgewiesen.

Die ausgewählten Flächen entsprechen mit insgesamt 160,9 Hektar rund 6 Prozent der Gemeindefläche. Es wird erwartet, dass sich die Flächen im weiteren Verfahren reduzieren werden.

Zur Info:
Bereits 2013 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ beschlossen, um im Gemeindegebiet Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen. Inzwischen haben sich die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen in Bayern grundlegend geändert. So wurde am 16.11.2022 nach der neuen BayBO Art. 82 und 82a der 1.000-Meter-Abstand eingeführt, die bayerische 10H-Mindestabstandsregel hat damit ihre Bedeutung verloren.
Seit dem 1. Februar 2023 gilt das “Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land”, das sogenannte „Wind-an-Land-Gesetz“. Ziel des Gesetzes ist, den Mangel verfügbarer Fläche für den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu beheben. Die wichtigste Neuregelung sind die Quoten für Windenergiegebiete, die jedes Bundesland erfüllen muss.
Für Bayern gilt: bis Ende 2027 müssen 1,1 Prozent der Landesfläche, bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Beauftragt für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Form von Vorranggebieten wurden die 18 regionalen Planungsverbände (RPV) in Bayern.
Gleichzeitig steht es den Kommunen frei, selbst geeignete Flächen an die regionalen Planungsverbände zu melden, um die Standorte möglicher Windkraftanlagen zu steuern.

Quelle: Gemeinde Grasbrunn
Beitragsbild: Janusz Walczak

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