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3. Sitzung des Grasbrunner Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 2020

8. März 2021 @ 19:30 - 21:00

Bürgerhaus Neukeferloh

Am Dienstag, den 09.03.2021, findet um 19:30 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses, Leonhard- Stadler-Straße 12, 85630 Neukeferloh die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrs- ausschusses Nr. 3 statt.

Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung

  1. Vollzug der Baugesetze:
    Teilaufhebung des Bebauungsplans der Gemeinde Grasbrunn, Landkreis München, für das Gebiet an der Harthauser Straße in Neukeferloh (Nr. 73/65) – Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
  2. Vollzug der Baugesetze:
    Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans in Möschenfeld
  3. Vollzug der Baugesetze:
    Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 62 der Gemarkung Grasbrunn, Nähe Kirchenstraße / Keferloher Straße in 85630 Grasbrunn
  4. Vollzug der Baugesetze:
    Neubau einer Terassenüberdachung auf der Südseite der be- stehenden Doppelhaushälfte mit der Hausnummer 1 auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/247 der Gemarkung Grasbrunn, Luisenweg 1 in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
  5. Vollzug der Baugesetze:
    Neubau eines Kaltwintergartens auf der Südseite der bestehenden Doppelhaushälfte mit der Hausnummer 1a auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/246 der Gemarkung Grasbrunn, Luisenweg 1a in 85630 Grasbrunn-Neukeferloh
  6. Vollzug der Baugesetze:
    Antrag auf Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 732/25 der Gemarkung Grasbrunn, Wolfersberger Straße 9 in 85630 Grasbrunn-Harthausen
  7. Vollzug der Baugesetze:
    Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-ungsplanes zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 593/16 der Gemarkung Grasbrunn, Beim Fritzmaier 9 in 85630 Grasbrunn-Harthausen
  8. Verschiedenes
  9. Anfragen der Gemeinderäte

Bei Interesse können Sie die Sitzungsunterlagen des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses als PDF laden.

INFO:
Nach derzeitigem Stand fallen Gemeinderatssitzungen nicht unter den Begriff der (verbotenen) Versammlung oder Veranstaltung im Sinne der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020. Damit ist auch der Öffentlichkeitsgrundsatz aus Art. 52 GO grundsätzlich zu beachten.
Bürger, die den Sitzungen beiwohnen wollen, müssen sich auf einem Formblatt mit Namen, Adresse und Telefonnummer registrieren, um die Verwaltung gegebenenfalls bei einer Nachverfolgung der Kontaktpersonen zu unterstützen. Selbstverständlich ist jeder Besucher
verpflichtet einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel-Spender stehen im Eingangsbereich des Bürgerhaus und im großen Saal zur Verfügung.