Smart Meter: Vorsicht bei Haustürgeschäften

Die Gemeinde Grasbrunn warnt vor Verwirrung rund um Schreiben zum Einbau intelligenter Stromzähler - ein aktueller BR24-Bericht zeigt, wie schnell dabei auch offizielle Vorgänge aus dem Ruder laufen können.
Smart Meter: Vorsicht bei Haustürgeschäften

Der Gemeinde Grasbrunn liegen Hinweise vor, dass derzeit Haushalte im Gemeindegebiet Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) zum Einbau intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter, erhalten. Wichtig dabei: Bei der DMG handelt es sich um einen privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber – die Schreiben sind keine amtliche Aufforderung der Gemeinde oder des örtlich zuständigen Netzbetreibers. Der Erhalt eines solchen Schreibens bedeutet daher nicht, dass kurzfristig gehandelt werden muss.

Die Deutsche Messwesen wirbt mit einem kostenlosen Einbau, wobei nach Unternehmensangaben anschließend jährliche Kosten anfallen. Bürgerinnen und Bürger sollten daher vor einer Entscheidung die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen genau prüfen. Wer wissen möchte, ob für den eigenen Haushalt ein Smart Meter vorgesehen ist oder welcher Messstellenbetreiber zuständig ist, kann sich direkt an den zuständigen Netz- beziehungsweise Messstellenbetreiber wenden. Die Gemeinde selbst gibt diese Information ausdrücklich nur zur sachlichen Einordnung und spricht keine Empfehlung für oder gegen einen bestimmten Anbieter aus.

Ein intelligentes Messsystem ist ein digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch misst und die Daten automatisch per Funk oder Netz an Messstellenbetreiber und Versorger übermittelt. Es besteht aus der modernen Messeinrichtung (mME), dem eigentlichen digitalen Zähler vor Ort, sowie dem Smart-Meter-Gateway (SMGW), der sicheren Kommunikationseinheit für die verschlüsselte Datenübertragung.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein manuelles Ablesen entfällt, der Verbrauch lässt sich tagesgenau einsehen und dynamische Tarife ermöglichen günstigere Strompreise zu verbrauchsschwachen Zeiten. Eine Einbaupflicht besteht für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, für größere Photovoltaikanlagen ab 7 kWp sowie für steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen. Bis 2032 sollen alte analoge Zähler bundesweit vollständig ersetzt sein. Die jährlichen Betriebskosten sind gesetzlich gedeckelt und liegen meist zwischen 20 und 100 Euro pro Jahr – mehr dazu bei der Verbraucherzentrale.

Wie kompliziert der Umstellungsprozess in der Praxis werden kann, zeigt ein Beitrag von BR24 vom 17. Juni 2026. Josef Grumser aus dem oberbayerischen Pähl hatte nichts bestellt und auch nichts unterschrieben – trotzdem stand Anfang 2025 eine Subfirma seines Stromanbieters vor der Tür und baute einen Smart Meter ein. Knapp ein Jahr später folgte der Schock: eine Nachzahlungsforderung von gut 7.000 Euro. Grumser hatte allerdings das ganze Jahr über selbst seine Zählerstände notiert und wusste: Da stimmt etwas nicht.

Der Fall ist laut Marion Gaksch, Juristin und Referentin für Marktbeobachtung Energie bei der Verbraucherzentrale Bayern, kein Einzelfall. Sie berichtet von schätzungsweise zwei Dutzend ähnlicher Beschwerden, die täglich bei ihr eingehen. Das Problem liege dabei nicht in den Geräten selbst – Gaksch sieht Smart Meter im Gegenteil als großen Fortschritt, der die Energiewende überhaupt erst möglich mache. Vielmehr hapere es am Datenaustausch zwischen den zahlreichen beteiligten Akteuren: Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energieanbieter arbeiten mit unterschiedlicher Software, die nicht immer reibungslos zusammenspielt. Alle Daten laufen über die von der Bundesnetzagentur vorgegebene sogenannte Marktkommunikation – ein System, in dem laut Fachmagazin Heise schon kleine Eigenheiten, etwa dass manche Netzbetreiber einen Zählerwechsel nur exakt zur Mitternachtsstunde akzeptieren, für erhebliche Verwirrung sorgen können.

Betroffene Verbraucher werden dabei oft zwischen den Zuständigen hin- und hergeschickt. „Da ist es oft ein Ping-Pong-Spiel, da wird man dann oft verwiesen als Verbraucher“, schildert Gaksch die Erfahrung vieler Ratsuchender. Bei Josef Grumser konnte die Nachzahlung immerhin auf 1.300 Euro nach unten korrigiert werden – aus seiner Sicht immer noch deutlich zu viel. Sein Rat an andere Kundinnen und Kunden: genau nachrechnen und den Zählerstand mindestens einmal im Monat abfotografieren.

Anders als bei den Werbeschreiben privater Anbieter wie der DMG informiert das Bayernwerk Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber in einem aktuellen Schreiben über den bevorstehenden, gesetzlich vorgeschriebenen Zählertausch im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende. Betroffene Haushalte erhalten demnach rechtzeitig eine Information über den konkreten Termin und müssen sich bis dahin um nichts kümmern. Der neue Zähler muss nicht mehr selbst abgelesen werden, Verbrauchsdaten lassen sich künftig im kostenlosen Kundenportal nachverfolgen. Wichtig zu wissen: Die Wahl des Messstellenbetreibers ist gesetzlich freigestellt, ist aber ab dem Einbau für zwei Jahre verbindlich.

Angesichts der aktuellen Schreiben privater Anbieter rät die Gemeinde Grasbnrunn aber ausdrücklich zur Vorsicht: Seien Sie wachsam bei dubiosen Subfirmen, die unangemeldet an der Haustür Verträge abschließen wollen, und lassen Sie grundsätzlich niemanden unangemeldet in Ihr Haus, der sich als Vertreter eines Messstellenbetreibers ausgibt. Im Zweifel lohnt sich immer die Rückfrage beim eigenen, grundzuständigen Netzbetreiber – im Falle vieler Grasbrunner Haushalte also direkt beim Bayernwerk.

So sieht das offizielle Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH aus:

 

Quellen. BR24, Gemeinde Grasbrunn
Beitragsfoto über Bayernwerk Netz GmbH

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