Vor einigen Wochen wurde auch die Gemeinde Grasbrunn aufgrund eines Ausbruchs in der Gemeinde Poing zum Geflügelpest-Beobachtungsgebiet.
In einem Poinger Betrieb waren am 31. März Geflügelpest-Fälle festgestellt worden.
Am selben Tag wurde in der betroffenen Firma eine Grobreinigung und Vordesinfektion durchgeführt.
Zur Sicherheit und gemäß der Geflügelpest-Verordnung wurde aber ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet für die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Grasbrunn, Haar, Ismaning und Kirchheim festgelegt. Laut Verordnung ist die Aufhebung (frühestens 30 Tage nach der Grobreinigung des Betriebs) der Maßnahmen anzuordnen, wenn die Geflügelpest in dem betroffenen Gebiet erloschen ist. Die Frist endet deshalb am Sonntag, dem 2. Mai um 0 Uhr.
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