Ausweise und Reisepässe – Was ändert sich ab 2024?

Ausweise und Reisepässe - Was ändert sich ab 2024?

Ab 1. Januar 2024 entfallen die Ausstellung, Verlängerung und Aktualisierung von Kinderreisepässen. Die Gebühr für den Reisepass für Personen über 24 Jahre steigt von € 60.- auf € 70.-

Bis zum 31.12.2023 können Kinderreisepässe noch im Bürgerbüro ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Aufgrund der einjährigen Gültigkeit seit dem 1. Januar 2021 und der eingeschränkten Anerkennung durch andere Staaten, verliert der Kinderreisepass an Bedeutung. Die Abschaffung zielt darauf ab, das Spektrum der Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und Einreisehürden zu beseitigen.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild immer noch zweifelsfrei erkennbar.

Ab 2024 können Kinder ab Geburt nur noch einen Personalausweis oder einen elektronischen Reisepass beantragen. Die Gültigkeit beträgt für Personen unter 24 Jahren maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar. Bei nicht mehr eindeutiger Erkennbarkeit des Kindes auf dem Lichtbild wird das Dokument vorzeitig ungültig.

Quellen:

Beitragsbild von Getkeel123 auf Pixabay

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