Bauanträge nur noch übers Landratsamt

Bauanträge nur noch übers Landratsamt

Ab dem 01.03.2023 müssen Bauanträge schriftlich in Papierform oder digital direkt beim Landratsamt abgegeben werden. Ausgenommen sind Anträge auf das Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge auf Befreiung vom Bebauungsplan bei baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben.
Der neue digitale Bauantrag wird ab dem 1. März im BayernPortal des Freistaats zu finden sein.
Um den digitalen Bauantrag nutzen zu können, ist die sogenannte Bayern-ID notwendig, die online beantragt werden kann.
Wer den digitalen Bauantrag nicht nutzen kann oder möchte, kann die Unterlagen auch weiterhin
in Papierform einreichen.

Beitragsbild von Andreas Breitling auf Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung der von Ihnen angegebenen, personenbezogenen Daten zu.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 

Es werden alle Kommentare moderiert. Lesen Sie bitte auch unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor.