Baumfäll- und Schnittverbot bis Oktober

Baumschbitt Schubkarre

Von 01.03.2022 bis 30.09.2022 gilt wieder das Gehölzschnittverbot außerhalb des Waldes zum Schutz der Tiere während der Brutzeit. Dies betrifft Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und weitere Gehölze.
Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung der Gehölze dienen, können weiterhin durchgeführt werden.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde geklärt
werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.3 – Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten
Frankenthaler Str. 5-9

81539 München

Telefon: 089 / 6221-0

E-Mail:
naturschutz@lra-m.bayern.de

Bild von Manfred Richter auf Pixabay

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