Führerscheine und ihr Verfallsdatum

Alter Führerschein

Bisher waren neuere Führerscheine sind nur 15 Jahre gültig. Das gilt auch auch für die Alten. Dafür müssen sie jedoch umgetauscht werden. Welche Fristen und Ausnahmen dafür wichtig sind erfahren Sie hier.

Die Führerscheine müssen fristgerecht umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis ist davon nicht betroffen – dennoch drohen Geldstrafen bei Verstößen.

Die Gültigkeit des Führerscheindokuments endet mit dem Ablaufdatum, nicht jedoch die Fahrerlaubnis. Alle Führerscheine aller Fahrzeugklassen, die vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind von den Neuregelungen betroffen. Bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen fällt keine erneute Untersuchung oder Prüfung des Dokuments an. Deshalb droht hier bei verstrichener Umtauschfrist nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen, hier wird bei verstrichener Frist eine Straftat begangen.

Folgende Fristen gelten für den Umtausch:

Führerscheine: Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
vor 1953 (Umtausch bis zum 19.1.2033)
1953 – 1958 (Umtausch bis zum 19.1.2022)
1959 – 1964 (Umtausch bis zum 19.1.2023)
1965 – 1970 (Umtausch bis zum 19.1.2024)
1971 oder später (Umtausch bis zum 19.1.2025)

Führerscheine: Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
1999 – 2001 (Umtausch bis zum 19.1.2026)
2002 – 2004 (Umtausch bis zum 19.1.2027)
2005 – 2007 (Umtausch bis zum 19.1.2028)
2008 (Umtausch bis zum 19.1.2029)
2009 (Umtausch bis zum 19.1.2030)
2010 (Umtausch bis zum 19.1.2031)
2011 (Umtausch bis zum 19.1.2032)
2012 – 18.1.2013 (Umtausch bis zum 19.1.2033)

Wichtig: Wer vor 1953 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, muss diesen erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal wann er ausgestellt wurde. Begründet wurde diese Regelung vom Ausschuss damit, dass es unklar sei, ob die Führerscheinbesitzer im Jahr 2033 altersbedingt überhaupt noch Gebrauch von ihrer Fahrerlaubnis machen möchten.

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, kann das natürlich schon vor den jeweiligen Stichtagen tun. Generell benötigt man für den Umtausch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wenn der alte graue oder rosafarbene Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Diese stellt Ihnen die Behörde aus, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Sie lässt sich per Post, telefonisch oder online beantragen und wird anschließend direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Der Umtausch kostet 25 Euro.

Termine für den Umtausch können Sie auf der Internet-Seite des Landratsamts, im Rathaus der Gemeinde Grasbrunn oder der Führerscheinstelle beantragen.
Quelle: Landratsamt München

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