Grundsteuer 2022: Was sich für Imobilienbesitzer ändert

Frist für Grundsteuererklärung erneut verlängert

Der Bayerische Landtag hat im November 2021 beschlossen, das Grundsteuergesetz zu reformieren, da die Grundsteuer noch auf Berechnungen aus den 1930er Jahren beruht.
Haus- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb ab diesem Sommer eine neue Grundsteuererklärung abgegeben.
Auch Mieter sind indirekt von der Grundsteuer betroffen, da der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen kann.
Das bayerische Finanzministerium will im April dazu einen Infobrief an Grundbesitzer verschicken.

Zwischen 01.07.2022 und 31.10.2022 müssen Grundstücksbesitzer dann eine Grundsteuererklärung über das Elster-Steuerportal der Finanzverwaltung abgeben.
Die dafür benötigten Daten können auf der Internet-Seite “BayernAtlas” abgerufen werden.
Grundstückgrößen können dort parzellengenau unter der Rubrik “Luftbild und Parzellarkarte” ermittelt werden.
Noch offen ist allerdings, wie viel Grundsteuer Grundstücksbesitzer dann ab 2025 zahlen müssen, denn über die Höhe bestimmen die Kommunen anhand des sogenannten Hebesatzes.

Quellen: Bundesministerium der Finanzen, BR24
Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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