Nun doch keine Windräder in Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Pläne für Windkraftanlagen in Bayern kommen einfach nicht in die Gänge. Für den Höhenkirchener Forst wurde jetzt ein gerichtlichert Baustopp verhängt.

Am 04.10.2023 hat das Landratsamt München die Genehmigung für sechs Windkraftanlagen in den Forstgebieten Höhenkirchen-Siegertsbrunn erteilt. Insgesamt sollen jeweils drei Windräder mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern und einer Leistung von 5,56 Megawatt errichtet werden. Bürgerbeteiligungen sind fest eingeplant. Die Planungen liefen seit 2013 bzw. 2019, unterstützt durch die Energieagentur Ebersberg-München.

Die Genehmigungsanträge wurden Ende März und Mitte April eingereicht, die Bescheide am 04.10.2023 übergeben. Landrat Christoph Göbel und andere betonten die Bedeutung der kommunalen Trägerschaft und die Unterstützung der Landkreise Ebersberg, Miesbach und München bei den Planungskosten. Die Projekte sollten maximalen Nutzen für die Gemeinden bringen.

Die beteiligten Gemeinden haben die Projekte ohne Fremdinvestoren geplant und die Landkreise Ebersberg, Miesbach und München unterstützten durch Mitgliedschaft in den jeweiligen ARGEn. Der Fertigstellung der Windräder war eigentlich für Ende 2025 geplant, erste Arbeiten wurden bereits begonnen.

Die Gemeinde Ottobrunn und der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. klagten daraufhin gegen die Entscheidung des Landratsamts München. Am 5.07.2024 entschied das Bayerische Verwaltungsgericht, dass der Genehmigungsbescheid rechtswidrig ist und verhängte einen sofortigen Baustopp für die drei geplanten Windräder im Höhenkirchner Forst.
Hauptgrund liegt im Trinkwasserschutz, da die Windräder in Wasserschutzgebieten errichtet werden sollten. Das Gericht betonte, dass das öffentliche Interesse am Trinkwasserschutz ebenso hoch ist wie das Interesse an Windenergie.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Gefahr für das Trinkwasser durch die Bauarbeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden könne. Zudem müsse das Landratsamt alternative Standorte innerhalb des Forstes prüfen und gegebenenfalls detaillierter begründen, warum die aktuellen Standorte gewählt wurden.

Die Entscheidung führt jetzt zu einer erheblichen Bauverzögerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Noch im Jahr 2023 machte der Regionale Planungsverband, den Gemeinden Druck, innerhalb von wenigen Monaten Flächen für Windkraft auszuweisen. Offenbar wurden aber viele mögliche Probleme in die Überlegungen nicht mit einbezogen.
Auch in Grasbrunn stehen die Pläne für den Windkraftausbau still. Noch im Januar 2024 hat das Landratsamt München der Gemeinde Grasbrunn die vier festgelegten Flächen als potenzielle Standorte für Windkraftanlagen genehmigt. Der jetzige Vorabentwurf des Regionalen Planungsverbands enthält aber nun aber keine Flächen für Windenergienutzung in Grasbrunn.
Ob und wann die Windkraft im Landreis München in die Gänge kommt, steht also weiterhin in den Sternen.

Beitragsbild: Bayerische Vermessungsverwaltung

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