Tafel Vaterstetten-Grasbrunn benötigt dringend Hilfe!

Die Tafel Vaterstetten-Grasbrunn benötigt dringend Ihre Hilfe!

Die Tafel Vaterstetten-Grasbrunn ruft dringend zu Spenden auf, da ihre Lager leer sind und die Nachfrage in den letzten Monaten gestiegen ist.

Über 300 Menschen, darunter fast 120 Kinder, erhalten derzeit Unterstützung von der Tafel, und die Anfragen nach einem Tafelausweis nehmen monatlich zu.
Aufgrund der Erschöpfung der Spendenbestände und anhaltender wirtschaftlicher Herausforderungen können derzeit Bedürftige nicht aufgenommen werden. Die Gründe, warum Menschen die Tafel aufsuchen, sind vielfältig, darunter Arbeitsplatzverlust, gesundheitliche Probleme und niedrige Einkommen.

Um Bedürftigen auch weiterhin zu helfen, bittet die Tafel um Unterstützung.
Spenden von Grundnahrungsmitteln und haltbaren Waren wie Mehl, Zucker, H-Milch, Kaffee, Essig, Öl und Konserven werden dringend benötigt, ebenso wie Drogerieartikel.

Spenden können bei verschiedenen Sammelstellen abgegeben werden, und es werden Spendenquittungen ausgestellt. Darüber hinaus ist es auch möglich, direkt Geldbeträge über die Webseite der Tafel zu spenden, um dringend benötigte Lebensmittel zu kaufen.
Die Tafel spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Grundversorgung von Bedürftigen in Vaterstetten und Grasbrunn. Spenden sind willkommen, um diese wichtige Arbeit fortzusetzen.

Daher bittet die Tafel weiterhin um Ihre Sach- und Geldspenden.

Lebensmittelspenden bringen Sie bitte in die Brunnenstraße 28 in Baldham!
Wir halten Körbe vor dem Eingang zur Geschäftsstelle der NBH für Sie bereit, wo Sie Ihre Einkäufe ablegen können.

Zudem stehen Abgabestellen in Grasbrunn zur Verfügung:

  • Rathaus Neukeferloh, Lerchenstraße 1, 85630 Neukeferloh
    Mo-Fr von 8:00 – 12:00 Uhr und Di 14:00 -18:00 Uhr
  • Gemeindebücherei Grasbrunn, Leonhard-Stadler-Str. 12, 85630 Neukeferloh
    Di + Do, 10:00 – 12:30 Uhr und 16:00 – 18:30 Uhr, Fr. 16:00 – 18:30 Uhr
    Sa. 10:00 – 12:30 Uhr (1. + 3. Samstag im Monat)

Jede monetäre Zuwendung wird zu 100 % der Tafel zugeschrieben. Verwaltungs- oder sonstige Kosten werden nicht in Abzug gebracht.

 

 

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