Ab Freitag Corona-Notbremse im Landkreis München

Notbremse

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München hat den Schwellenwert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten.
In der Gemeinde Grasbrunn gab es bisher insgesamt 197 gemeldete Infektionen.
Aktuell liegt der Wert bei 126,7 im Landkreis Ebersberg bei 101,6.
Deshalb tritt ab Freitag, den 16. April, die sogenannte „Notbremse“ in Kraft.

Die Regeln im Einzelenen:

  • Ausgangssperre in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ( ab Freitag, den 16.4. auf Samstag )
    Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist in dieser Zeit untersagt. Als Ausnahmen gelten lediglich medizinische Notfälle, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten und dergleichen, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.
  • Treffen im öffentlichen sowie in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind ab Freitag nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Abweichend davon ist die wechselseitige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren zwischen zwei festen Hausständen weiter möglich. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Ladengeschäfte bleiben im Rahmen von „click & meet“ nach vorheriger Terminbuchung in der Inzidenzphase über 100 bis 200 weiter geöffnet. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist weiterhin möglich.
    Das Betreten eines Ladens setzt jedoch ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 voraus. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind weder Termin noch Test nötig.
  • Sport ist nur noch kontaktfrei und unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen (eigener Hausstand und eine weitere Person) erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen.
  • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung, sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform untersagt. Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist, ansonsten gilt Maskenpflicht.
  • Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen sich bis auf weiteres mindestens zweimal wöchentlich testen lassen.
  • Schulen, Kindergärten sowie andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder geben die geltende Inzidenzregelung unabhängig vom Zeitpunkt der Überschreitung eines Schwellenwerts am Freitag  bekannt. Diese gilt dann jeweils für die gesamte Folgewoche.
    Schulen wechseln dann grundsätzlich in den Distanzunterricht. Lediglich in den Abschlussklassen (4. Klasse Grundschule, Abschlussklassen aller Schularten sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen und die entsprechende Stufe der Abendgymnasien und Kollegs) findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Die Testpflicht gilt für diese Gruppen weiterhin. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder wären dann in der kommenden Woche geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis München finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

Quelle: Landratsamt München

 

Beitragsbild (bearbeitet) von Thanks for your Like  from Pixabay

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