Alle neuen Regeln zum harten Lockdown von Mittwoch, den 16. Dezember 2020 bis vorerst 10.01.2021.
Der Einzelhandel, Baumärkte, Einrichtungshäuser und Elektronik-Fachmärtke werden geschlossen. Ausgenommen von Schließungen sind:
- Waren des täglichen Bedarfs
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Fahrradwerkstätten
- Tankstellen
- Autowerkstätten
- Tierbedarfgeschäfte und Futtermittelmärkte
- Banken
- Post
- Reinigungen
- Weihnachtsbaumverkäufer
- Großhandel
Schul- und Kindergärten werden geschlossen:
- Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. In Kitas soll ebenso verfahren werden.
- Arbeitnehmer sollen der Arbeitsstätte nach Möglichkeit fernbleiben
- Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern Homeoffice ermöglichen oder Betriebsferien ausrufen.
Private Kontaktbeschränkungen:
- Es dürfen sich 2 Haushalte und maximal 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen) treffen.
- Von 24.12. bis 26.12.2020 sind Treffen mit maximal 4 Personen über den eigenen Hausstand erlaubt.
Gastronomie, Bars, und Clubs:
- Gastronomische Betriebe bleiben für Gäste geschlossen, Essen darf nur noch geliefert bzw. abgeholt werden.
- Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
Kein Silvesterfeuerwerk:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten.
- Es gilt außerdem ein bundesweites Versammlungsverbot am 31.12. und 01.01.
Dienstleistungsbetriebe:
- Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, wie z.B. Physiotherapien, Ergotherapien usw. sind weiterhin möglich.
Gottesdienste:
- Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind ausschließlich unter Auflagen zulässig. Es gilt der Mindestabstand von 1,5m und Maskenpflicht auch am Platz.
- Es dürfen keine Gesänge stattfinden.
Alten- und Pflegeheime:
- Das Personal ist verpflichtet, sich mehrmals pro Woche testen zu lassen.
In Regionen mit erhöhter Inzidenz sind Besuche nur noch mit dem Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests erlaubt.
Reisen:
- Alle Bundesbürger werden dringend darum gebeten, auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten.