Frist für Grundsteuererklärung erneut verlängert

Frist für Grundsteuererklärung erneut verlängert

Ursprünglich wäre im gesamten Bundesgebiet am 31.01.2023 die Frist für Immobilienbesitzer zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung abgelaufen.
Der Freistaat Bayern hat die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung gestern aber überraschend noch einmal um drei Monate bis zum 30.04.2023 verlängert. Wahrscheinlich auch deshalb, weil bisher lediglich 70 Prozent der Erklärungen eingegangen sind.

Hintergrund:
Der Bayerische Landtag hat im November 2021 beschlossen, das Grundsteuergesetz zu reformieren, da die Grundsteuer noch auf Berechnungen aus den 1930er Jahren beruht.
Haus- und Grundstücksbesitzer müssen deshalb ab diesem Sommer eine neue Grundsteuererklärung abgegeben.
Auch Mieter sind indirekt von der Grundsteuer betroffen, da der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen kann.
Noch offen ist allerdings, wie viel Grundsteuer Grundstücksbesitzer dann ab 2025 zahlen müssen, denn über die Höhe bestimmen die Kommunen anhand des sogenannten Hebesatzes.

Die für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigten Daten können auf der Internet-Seite “BayernAtlas” abgerufen werden.
Grundstückgrößen können dort parzellengenau unter der Rubrik “Luftbild und Parzellarkarte” ermittelt werden.
Weitere Informationen und Hilfe zur Abgabe der Grundsteuererklärung finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.

Quellen: Bayerisches Landesamt für Steuern, BR24
Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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