Infos zur privaten Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Petrikirche Infoveranstaltung Ukraine

Viele hilfsbereite Menschen wollen den Flüchtlingen aus der Ukraine ein Bett, ein Zimmer oder eine ganze Wohnung anbieten. Wenn man Schutzsuchende privat aufnehmen will, sollten man allerdings die Rahmenbedingungen kennen und einige wichtige Dinge bedenken.
Pfarrer Dr. Gereon Sedlmayer von der Evangelisch-Lutherischen Petrigemeinde Baldham versuchte deshalb am Mittwoch, dem 23.03.2022 durch einen Informationsabend Fragen von ca. 50 anwesenden interessierten Bürgerinnen und Bürgern beantworten.
Anwesend waren Georg Kast, der Amtsleiter und der Referent des Bürgermeisters der Gemeinde Vaterstetten, der 1. Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten, Leonhard Spitzauer, der 1. Bürgermeister der Gemeinde Grasbrunn, Klaus Korneder, die Hauptamtsleiterin der Gemeinde Grasbrunn, Nicole Jung und Josef Stettner, der Vorsitzende des Helferkreises Asyl Grasbrunn-Vaterstetten.

Schon vor der Veranstaltung diskutierten Bürger aus Grasbrunn und Vaterstetten über die unterschiedlichsten Hürden, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbunden sind.
So dauert es beispielsweise von der Registrierung von privat aufgenommen Flüchtlingen bis zu vier Wochen, bis sie offiziell angemeldet sind und Anspruch auf Sozialhilfe haben, eine Arbeitsbescheinigung bekommen oder ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können.
Auch können Kinder keine Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen, bevor sie gegen Masern oder Röteln geimpft sind, was allerdings ohne entsprechende Dokumente nicht möglich ist.
Da für Grasbrunn der Landkreis München und für Vaterstetten der Landkreis Ebersberg zuständig ist, unterscheidet sich die Vorgehensweise auch in verschiedenen Punkten.
Die Bürgermeister beider Gemeinden bedankten sich bei den vielen Bürgern und Angeboten, gaben aber auch zu Bedenken, dass man langfristig an größeren Unterbringungen nicht vorbeikommen werde, da im Moment niemand sagen kann, wie viele Menschen in den kommenden Wochen und Monaten aus der Ukraine flüchten werden.
Auch die Spendenbereitschaft wurde diskutiert. Viele private Initiativen haben in den letzten Wochen Lebensmittel und Sachspenden organisiert und auf den Weg in die Ukraine gebracht, die aber teilweise gar nicht an oder wieder zurückgekommen sind.
Das führt u.a. dazu, dass die Tafel Vaterstetten-Grasbrunn derzeit fast keine Vorräte mehr hat und dringend weitere Spenden benötigt.
Die anwesenden Zuschauer wurde auch eindringlich darum gebeten, sich vor einer privaten Aufnahme von Flüchtlingen genau zu informieren, was sie erwartet und welche Schritte nötig sind.

Für beide Landkreise gilt bei der privaten Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, Personen, die in privaten Unterkünften aufgenommen werden, bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Außerdem wurde empfohlen, die aufgenommenen Personen bei der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden.

Die Gemeinde Grasbrunn hat eine Internetseite eingerichtet, die viele Fragen von der Registrierung, Kontoeröffnung, Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderbetreuung, Arztbesuchen u.v.a. beantwortet.
Auf der Seite “Krieg in der Ukraine” finden Sie weitere Informationen.
Bei Fragen erreichen Sie die Gemeinde Grasbrunn telefonisch unter 089-461002-0 und per E-Mail an ukraine@grasbrunn.de.
Zusätzlich können Sie die Informationen “Wissenswertes zur privaten Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine” als PDF laden.
Die Informationen sind auch in Russisch als PDF ladbar. (Информация также доступна на русском языке в виде PDF-файла.)

Auch die Gemeinde Vaterstetten informiert auf ihrer Internetseite (auch auf Ukrainisch) und stellt Links bereit. Für weitere Fragen wurde die E-Mail-Adresse ukraine@vaterstetten.de eingerichtet.

Das Landratsamt Ebersberg hat für Menschen aus der Ukraine, die selbst Hilfe benötigen oder Unterstützung für Verwandte oder Freunde aus der Ukraine suchen, eine telefonische Hotline mitder Nummer 08092-823-0 eingerichtet, die von Montag bis Mittwoch (von 07:30 bis 17:00 Uhr), Donnerstag (von 07:30 bis 18:00 Uhr) sowie Freitag (von 07:30 bis 12:30 Uhr) oder per E-Mail unter ukraine@lra-ebe.de erreichbar ist. Die Mitarbeiter des Landratsamts beantworten auch Nachfragen zum Aufenthaltsrecht von ukrainischen Flüchtlingen.

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