Infos zum Schulstart an den weiterführenden Schulen

Maskengrafik

In der Zeit von 8. September bis einschließlich 18. September besteht an allen weiterführenden Schulen Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, d.h. auch im Unterricht.

Maskenpflicht bedeutet das Tragen eines geeigneten Mund-Nase-Schutz, kein Visier und keine Schals. Sollten die Schüler beim Betreten des Schulgebäudes keinen geeigneten Schutz dabei haben, werden sie wieder nach Hause geschickt. Die Schulen stellen keine Masken zur Verfügung.

Die Abstandsregel von 1,50 m muss auch auf dem Schulhof eingehalten werden.
Um die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten, werden die Zeiten für den Unterricht gestaffelt. Die entsprechenden Informationen dazu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Elternbriefen der Schulen.

Musikunterricht fällt an den meisten Schulen bis auf weiteres aus, der Sportunterricht findet bei
geeignetem Wetter vorerst nur draußen statt,

DerRahmen-Hygieneplan des Kultusministeriums gibt außerdem vor:

  • Bei leichten, neu auftretenden Symptomen (wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab dem Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde. Betreten Schüler in diesen Fällen die Schule dennoch, werden sie in der Schule isoliert und sofern möglich, von den Eltern abgeholt und nach Hause geschickt.
  • Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 (d.h. bei einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis von weniger als 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner) erst wieder möglich, sofern Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichem Husten) sind.
  • Bei Stufe 3 ist ein Zugang der Schule erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Stars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.

Ab dem 21. September entfällt die Maskenpflicht im Unterricht, aber nur wenn die Infektionszahlen im Landkreis dies zulassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

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