Mehrweg-Geschirr Förderprogramm für Gastronomiebetriebe

Rebowl

Seit dem 03.07.2021 sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Dazu gehören Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus “Bioplastik”. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden

Mit mehreren Maßnahmen will die EU gegen eine weitere Vermüllung steuern. So soll in Zukunft die Nutzung von Mehrweg-Geschirr forciert werden. Caterer, Lieferdienste und Restaurants werden 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter wie z.B. die der Firma reCup aus München anzubieten.

Bei der Einführung eines solchen Poolsystems sollen Gastronomien nun in einem Zeitraum von zwölf Monaten mit bis zu 500 Euro unterstützt werden.
Eingereicht werden können alle Rechnungen über monatlichen Beitragsgebühren, Nutzungsentgelte oder einmaligen Einstiegsbeträge.

Auf der Internetseite der Gemeinde Grasbrunn finden Sie das Antragsformular zur Förderung von Mehrwegsgeschirr sowie weitere Informationen zum Förderprogramm.

PlastikverboteGrafik: Bundesregierung

Beitragsbild: Rebowl

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