MVV gewährt einmalige Erstattung von 13 Euro bzw. 22 Euro

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Im Juli beschloss die Gesellschafterversammlung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) die Weitergabe der von der Bundesregierung beschlossenen vorübergehenden Mehrwert-steuersenkung an die Stammkunden im MVV.

Nun wurden die Erstattungsbeträge ermittelt: Mit der Dezemberabrechnung erhalten Abonnenten eine einmalige Erstattung von 13 Euro bzw. 22 Euro.

Mit der Dezemberabrechnung erhalten, unabhängig von der gewählten Zahlweise

  • Inhaber/innen eines Abonnements mit Geltungsbereich Zone M bzw. zwei Zonen 13 Euro,
  • Inhaber/innen eines Abonnements mit Geltungsbereich ab Zone M-1 bzw. ab drei Zonen 22 Euro.

Die Regelung gilt für Kunden, die am 01. Oktober 2020 im Besitz eines ungekündigten Abonnements der IsarCard, der IsarCard65, der IsarCard65 Übergang, der IsarCard9Uhr, der IsarCardJob, der AboPlusCardBayern mit MVV-Anteil, der IsarCard Schule I / II sowie der IsarCardAusbildung waren.

Die Gutschrift der Erstattungsbeträge erfolgt automatisch durch die beiden Abo-Center von MVG und DB im Dezember 2020, eine Antragsstellung ist nicht nötig.

Quelle: MVV München

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