Neues Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Neues Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Am 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen beschleunigen und den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich senken.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen auch die Emissionen aus dem Gebäudebereich sinken. Derzeit werden noch rund 40 Prozent der Wärme in Deutschland durch fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erzeugt.

Das neue GEG sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2026 in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In bestehenden Gebäuden gelten zunächst Übergangsfristen. Bis zum 31. Dezember 2028 dürfen noch neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Ab dem 1. Januar 2029 ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen in bestehenden Gebäuden dann verboten.

Förderungen für Hausbesitzer

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, bietet die Bundesregierung Hausbesitzern verschiedene Förderungen an. Dazu gehört die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die ab dem 1. Januar 2024 auch für den Heizungstausch gilt.

Die BEG bietet eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch einer alten Heizung durch eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.

Darüber hinaus gibt es einen “Klima-Geschwindigkeitsbonus” in Höhe von 20 Prozent für den Austausch einer alten Heizung innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des GEG. Dieser Bonus reduziert sich aber mit der Zeit. Von 2029 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus laut Richtlinie.

Zuschläge und Verpflichtungen

Neben der Grundförderung gibt es noch weitere Zuschläge und Verpflichtungen, die Hausbesitzer bei der Umstellung auf erneuerbare Energien beachten müssen. So müssen Wärmepumpen, die in Bestandsgebäuden eingebaut werden, einen bestimmten Mindestwirkungsgrad erreichen. Für Biomasseheizungen gelten bestimmte Emissionsgrenzwerte.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen Energieberater, wie z.B. die Energieagentur Ebersberg-München zu beauftragen, der die Energieeffizienz des Gebäudes und die Möglichkeiten der Heizungsmodernisierung ermittelt. Die Kosten für eine Energieberatung werden von der KfW gefördert.

Image by Freepik

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