Vaterstetten obsiegt auch vor Oberlandesgericht München

Vaterstetten obsiegt auch vor Oberlandesgericht München

Die Gemeinde Vaterstetten hat im letzten Jahr aufgrund einer falschen Geldanlage 5,5 Millionen Euro verloren. Der Fall wird heute vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Die Gemeinde hatte Festgeld bei verschiedenen Banken, einschließlich der bremisch-australischen Privatbank Greensill Bank, angelegt. Diese Anlagen wurden über ein Vermittlungsinstitut getätigt, von dem sich die Gemeinde schlecht beraten fühlte.

Der Vermittler informierte die Gemeinde zu spät über die Probleme bei Greensill, weshalb die Gemeinde trotz der drohenden Pleite noch weitere Anlagen tätigte und bestehende nicht kündigte. Das führte dazu, dass Vaterstetten am Ende 5,5 Millionen Euro verlor.

Die Gemeinde reichte eine Schadensersatzklage ein und gewann vor dem Landgericht München. Das Vermittlungsinstitut argumentierte vergeblich mit einem Haftungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Landgericht sah eine Pflichtverletzung des Instituts und verurteilte es zur Zahlung von einer Million Euro Schadensersatz plus Zinsen.
Daraufhin legte das Vermittlungsinstitut Berufung ein.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 07.08.2023 das Urteil des Landgerichts München I vom 19.08.2022 gegen den Finanzvermittler bestätigt, über den die Gemeinde Vaterstetten die Festgeld-Anlagen bei der in die Insolvenz geratene Greensill Bank getätigt hatte. Wegen der Verletzung von Informationspflichten hatte das Landgericht München I den Finanzvermittler bereits zu einem Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000.000,00 verurteilt.
Die Berufung des Finanzvermittlers blieb insofern ohne Erfolg.

Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 07.08.2023 ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Gemeinde Vaterstetten
Beitragsbild: Foto: Renardo la vulpo unter Creative-Commons-Lizenz

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